Bitte unterstützen: Mein Herz für ein soziales Österreich

Mein Herz für ein soziales Österreich

Ein Sozialsystem ist eine sehr sensible Sache. Österreich hat eines der am Besten funktionierenden. Jede/-r ÖsterreicherIn kann sich heute sicher sein, dass er/sie im Ernstfall gut versorgt ist. Die österreichische Bundesregierung will das ohne Plan und breite öffentliche Diskussion ändern. Damit bringen sie unser Sozialsystem ohne Notwendigkeit in Gefahr.

Wir treten mit unserem Herzen für ein soziales Österreich ein, weil wir uns dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung in Österreich weiter in hoher Qualität und für alle Menschen zugänglich ist, nicht das Geld über die Versorgung entscheidet.” (https://herzfuersoziales.at/)

Zur Unterstützungserklärung geht’s hier:

https://herzfuersoziales.at/

Sternenmarsch in Linz für ein soziales Österreich:

https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.4.6.a/1342592422621/ueber-uns/bundeslaender/oberoesterreich/sternmarsch-fuer-ein-soziales-oesterreich-in-linz

NEU: Gesundheitsberuferegister

Aufgrund des Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) müssen sich                Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ab 1. Juli 2018 verpflichtend in ein Register eintragen lassen. 

Welche Berufsgruppen müssen sich registrieren lassen?

Unter anderem werden folgende Gesundheitsberufe erfasst: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / Diplomierter Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistent/-in, Pflegeassistent/-in, darunter fallen auch Diplomsozialbetreuer-Innen Altenarbeit/Behindertenarbeit/Familienarbeit und FachsozialbetreuerInnen Altenarbeit/Behindertenarbeit, Physiotherapeut/-in, Ergotherapeut/-in, Logopädin/Logopäde.

Bis wann muss ich mich registrieren lassen?

Alle, die ihren Beruf bereits ausüben, müssen sich bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen, alle anderen vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit. BerufseinsteigerInnen nach dem 1. Juli 2018 müssen sich bereits vor Beginn registrieren lassen.

Welche Registrierungsbehörden sind zuständig?

Die Arbeiterkammer führt die Registrierung für die AK-Mitglieder durch (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende)

Wie erfolgt die Registrierung?

Für die Registrierung sind ein ausgefülltes Formular sowie die erforderlichen Dokumente persönlich oder online (gbr.arbeiterkammer.at) bei der AK einzubringen.

In größeren Betrieben kann die Registrierung auch im Unternehmen stattfinden.

Bietet Jugend am Werk eine Registrierung im Unternehmen an?

Ja! Die Registrierung für Angestellte von Jugend am Werk ist in Zusammenarbeit mit der AK bei Jugend am Werk geplant. Voraussichtlich wird im ersten Quartal 2019 die Registrierung durchgeführt. Detaillierte Informationen werden von Seite der Zentrale noch folgen.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (z.B.: Reisepass)
  • Qualifikationsnachweis (z.B.: Zeugnis, Diplom)
  • Passfoto

Die Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Linktipps:

https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/FAQs_zum_Gesundheitsberuferegister.pdf

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/professional/gesundheitsberuferegister/gesundheitsberuferegister

https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/