Interview mit Sozialrechtsexperten Tom Schmidt

Mit August 2018 haben viele Menschen mit Behinderung ihren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe verloren. Tom Schmidt Politikwissenschafter und Geschäftsführer von “Das Band” im Interview über die Auswirkungen. (Quelle: http://www.kompetenz-online.at/2018/11/26/interview-mit-tom-schmid-massive-verschlechterungen-fuer-menschen-mit-behinderungen/)

Interview mit Tom Schmid: Selbstbestimmung ade

Tom Schmid, Geschäftsführer von „DAS BAND – gemeinsam vielfältig“

Tom Schmid, Geschäftsführer von „DAS BAND – gemeinsam vielfältig“, Foto: Das Band

Sozialrechtsexperte Tom Schmid, Politikwissenschafter und Geschäftsführer von „DAS BAND – gemeinsam vielfältig“, erklärt im Interview, was die Streichung der erhöhten Familienbeihilfe für behinderte Menschen bedeutet und warum die Beschäftigung in Einrichtungen der Tagesstruktur keine ausreichende sozialrechtliche Absicherung bringt.

KOMPETENZ: Mit August 2018 hat die Regierung die erhöhte Familienbeihilfe für einen Großteil behinderter Menschen in Österreich abgeschafft. Was bedeutet das für die Menschen?

Tom Schmid: Das hat verheerende Auswirkungen und ist ein massiver Einschnitt in die Eigenständigkeit der Menschen. Hier wurde ein fünf Jahre altes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes auf behinderte Menschen umgelegt, das all jenen, die Familienbeihilfe streicht, deren Lebensunterhalt hauptsächlich durch die öffentliche Hand sichergestellt wird.

KOMPETENZ: Sollte die Regelung nicht entschärft werden?

Tom Schmid: Familienministerin Bogner-Strauß brachte dazu einen Initiativantrag im Parlament ein. Darin heißt es, dass behinderte Menschen die erhöhte Familienbeihilfe verlieren, wenn sie die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen oder in einer betreuten Einrichtung untergebracht sind. Die rückwirkende Aberkennung der erhöhten Familienbeihilfe wird nicht ausgeschlossen – damit drohen Betroffenen neben dem aktuellen Verlust in der Zukunft auch noch hohe Rückzahlungen.

KOMPETENZ: Was bedeutet der Verlust der erhöhten Familienbeihilfe für die Betroffenen?

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