KV SWÖ: 1. Verhandlung zur 35-Stunden-Woche

Konstruktives und freundliches Gesprächsklima bei erster Verhandlungsrunde

Gestern, Donnerstag, den 5. Dezember 2019 haben die Gewerkschaften GPA-djp und vida die Verhandlungen für die 125.000 Beschäftigten im privaten Gesundheits- und Sozialbereich (Sozialwirtschaft Österreich – SWÖ) begonnen. Einzige Forderung der ArbeitnehmerInnen ist die Einführung einer 35-Stunden-Woche bei vollem Personalausgleich, sowie gleichbleibendem Lohn und Gehalt.

Die erste Verhandlungsrunde war von einem konstruktiven und freundlichen Gesprächsklima und einer offenen Diskussion zu den Forderungen von beiden Seiten geprägt.

Bedenken der Arbeitgeber bei Arbeitszeitverkürzung

Bei der Forderung der Gewerkschaften nach einer Arbeitszeitverkürzung bringt die Arbeitgeberseite nach wie vor Bedenken ein. So ist etwa die Frage der Finanzierung durch die Fördergeber nicht geklärt. Viele Arbeitgeber fragen sich, wie die innerbetriebliche Umsetzung einer Arbeitszeitverkürzung in Kombination mit der derzeit angespannten Personalsituation funktionieren kann. Weiters bringen die Arbeitgeber ein, dass eine Arbeitszeitverkürzung bis zum Geltungsbeginn im Februar wohl kaum möglich sein wird. Die Arbeitgeber weisen darauf hin, dass der private Gesundheits- und Sozialbereich unterschiedliche Bereiche abdeckt, die von einer Arbeitszeitverkürzung ungleich betroffen sind (z.B. Kinder-/Jugendwohlfahrt/ Behindertenbereich/ Arbeitsmarktpolitischer Bereich / Pflege und Betreuung).

Außerdem gibt es noch viele Detailfragen an die Gewerkschaften. Etwa welche Regeln für MitarbeiterInnen, die nicht in den Kollektivvertrag optiert sind, gelten sollen. Der Personalausgleich war ein Schwerpunktthema. Vor allem kleine Betriebe haben größere Probleme die Personalsituation zu lösen.

Forderungen der Arbeitgeber kritisch hinterfragt

Nach einer ausführlichen Diskussion zum Thema Arbeitszeitverkürzung wurden auch die Arbeitgeberforderungen kritisch hinterfragt. Diese stellen ihre Forderungen vor allem unter das Motto “mehr Flexibilität” für individuelle Arbeitszeitgestaltung. Damit  meinen sie grundsätzlich längere Durchrechnungszeiträume, Übertragung von Minusstunden und die Verkürzung von Ruhezeiten.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 15. Jänner 2020.

Quelle: Homepage GPA-djp