Corona Risikogruppe

Letzten Freitag wurde ein weiteres Corona-Paket beschlossen. Unter anderem, dass Arbeitnehmer_innen, die der Risikogruppe angehören, entweder Homeoffice zu ermöglichen ist, wenn nicht möglich, diese von der Arbeit freigestellt werden. Es wurden unfassbarerweise aber Arbeitnehmer_innen, die dem systemrelevanten Bereich angehören, ausgenommen. Gerade im systemrelevanten Bereich, wie Soziales, Pflege, Handel,…, sind Arbeitnehmer_innen durch viele Kontakte in der Arbeit höchst gefährdet.

Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften fordert nicht nur die Risiko-Freistellung für alle Arbeitnehmer_innen, sondern auch für Angehörige von Hochrisikopatient_innen.

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht diese Ausnahme als verfassungswidrig. Dieser betrachte nicht die Systemrelevanz (kritische Infrastruktur) als vorrangig, sondern den Schutz des menschlichen Lebens. Überhaupt sei es unverhältnismäßig diese Berufsgruppen auszunehmen.

Ich bezeichne es nicht nur als unverhältnismäßig sondern als zynisch. Es kann nicht sein, dass das Leben wegen Systemrelevanz aufs Spiel gesetzt wird.

Sobald ich neues dazu erfahre, informiere ich wieder.

Liebe Grüße Angelika

FAQ Kurzarbeit

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Kurzarbeit ist fast über Nacht letzte Woche am 1. April 2020 für rund 460 Mitarbeiter_innen eingeführt worden. Natürlich sind mir viele Fragen seitdem zur Kurzarbeit  gestellt worden, die ich nun zusammengefasst habe:

Wieviel Gehalt bekomme ich bei der Kurzarbeit?

Die Kurzarbeitsbeihilfe orientiert sich am Nettogehalt inklusive aller Zulagen und Zuschläge. Abhängig vom Bruttoentgelt beträgt das monatliche Einkommen in KA 80, 85 oder 90 Prozent des bisherigen Einkommens, dieses wird von Jugend am Werk ausgezahlt. Die Gehaltserhöhung von 2,7% nach KV ab 1. Februar 2020 fließt noch in die Bemessung. Rechner für Kurzarbeit: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/rechner-fuer-kurzarbeit

Wie hoch ist mein Urlaubsgeld in Kurzarbeit?

Das Urlaubsgeld wird ungekürzt vom AMS gefördert. Das heißt, es wird das volle Urlaubsgeld, wie vor der KA, ausgezahlt.

Wieviel Geld erhalte ich im Krankenstand?

Es gilt das Ausfallsprinzip. Man bekommt in der Kurzarbeit das Krankengeld auch vermindert ausbezahlt. Das gleiche gilt am Feiertag.

Muss ich Urlaub in der Kurzarbeit konsumieren?

Alturlaub aus vergangenen Urlaubsjahren muss aufgebraucht werden. Der laufende Urlaub kann stehen bleiben.

Der Vertretungsurlaub (VU) aus vergangenen Jahren muss ebenso aufgebraucht werden. Die VU-Stunden, die am 1. Jänner 2020 gutgeschrieben worden sind, können stehen bleiben.

Zeitausgleich muss ebenso aufgebraucht werden, bis auf 2 Arbeitstage. (bei Vollzeit 15 Stunden)

Die Leitungen haben die Mitarbeiter_innen zu informieren, wenn Freizeitguthaben konsumiert wird.

Bei Konsumation der Freizeitansprüche in der Kurzarbeit kommtdas volle Gehalt zur Auszahlung

Was ist genau Alturlaub?

Das Urlaubsjahr ist gleich das Arbeitsjahr und ist bei jedem/r MA_in unterschiedlich. Das Urlaubsjahr beginnt im Monat des ursprünglichen Diensteintritts. Alturlaub ist jener, der vor der letzten Gutschrift, übrig geblieben ist.

Altersteilzeit – Wird die Kurzarbeit in die zwölf monatige Durchschnittsberechnung miteingerechnet?

Die Durchschnittsberechnung wird mit den Werten des Einkommens vor der Kurzarbeit berechnet.

Wochengeld?

Die Kurzarbeit wirkt sich nicht auf die Berechnung des Wochengeldes aus.

Wirkt sich die KA auf den monatlich ausbezahlten Familienbonus aus?

Ja, das kann sein, wenn das Einkommen so gering wird, dass keine Steuern mehr zu leisten sind. In diesem Fall, soll unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht werden. Bei der Veranlagung werden die Einkünfte des gesamten Jahres berechnet und Schwankungen der Gehälter berücksichtigt.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale steht weiterhin zu. Es kann aber passieren, gleich wie beim Familienbonus, dass das Einkommen so gering wird, dass keine Steuer mehr zu leisten ist und die Pauschale dadurch nicht mehr steuerlich berücksichtigt wird. Auch hier, unbedingt eine Arbeitnehmerveranlagung machen!

Kann ich während der Kurzarbeit selbst kündigen?

Ja, unter Einhaltung der Kündigunsfrist von einem Monat.

Wo finde ich die Sozialpartnervereinbarung und die Betriebsvereinbarung?

Im Intranet unter Organisationshandbuch/Personal/Gehalt, Zulagen, KV,BV/Kollektivvertag und Betriebsvereinbarungen/Arbeitszeit.

Und in unserem BR-Blog: https://jugend-am-werk.betriebsratsblog.at/

Bitte schreibt mir oder ruft mich bei weiteren Fragen an.

Alles Liebe und Gute Angelika