Information Arbeitsbereitschaft

Informationsmail vom 8. April 2020, 12:30 von Angelika Hlawaty an alle WB und WS:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nun sind bereits drei Wochen vergangen, seit dem die WSTS geschlossen sind und die Betreuung nur mehr im Wohnbereich stattfindet. Nach der Umstellung auf die 24-Stunden-Betreuung bekomme ich viele positive Rückmeldungen, insbesondere über die gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Kolleg_innen der WSTS.

Auch die anfänglichen Fragen über Dienstpläne und die Arbeitsbereitschaft im Wohnbereich sind klargestellt worden, jedoch dürfte es diesbezüglich noch immer Aufklärungsbedarf geben.

Im Mail des Krisenstabs vom 17. März 2020 hieß es, dass keinem Mitarbeiter, keiner Mitarbeiterin durch die derzeitige Krise ein Nachteil entstehen soll. Weiters: Falls jemand wegen des Notbetriebes nicht auf seine laut Dienstplan hinterlegten Stunden kommt, gibt es folgende Lösung:

– Mitarbeiter/innen bleiben in Absprache mit der Leitung zu Hause und begeben sich in Arbeitsbereitschaft (Mitarbeiter/innen der Tagesstruktur übernehmen dann die Dienste)

– In der Arbeitsbereitschaft müssen Mitarbeiter/innen für unvorhergesehene Notfälle telefonisch erreichbar sein

– Die Arbeitsbereitschaft gilt als Arbeitszeit

– Die Arbeitsbereitschaft wird von den Leitungen als tatsächlich gearbeitet, wie im Dienstplan hinterlegt, in der elektronischen Diensteinteilung gebucht

Wichtig hervorzuheben ist hier die Absprache zwischen Mitarbeiter_in und Leitung. Im Mail wird auch darum gebeten, Urlaub und/oder Gutstunden abzubauen. Abbau bzw. Konsumation von Freizeitguthaben sind immer zwischen Mitarbeiter_in und Leitung zu vereinbaren! Es darf nicht einseitig Freizeitguthaben von der Leitung angeordnet oder gar ohne Wissen des/der MA_in in die Zeiterfassung eingetragen werden. Andererseits kann der/die MA-in nicht ohne Absprache einseitig Urlaub antreten und zu Hause bleiben.

Fallen nun Teams, Supervisionen oder ganze Dienste aufgrund der Krise aus, ist abzuklären, ob ihr arbeitsbereit seid oder ihr euch frei nehmt. Wenn Corona-Arbeitsbereitschaft gegeben ist, bedeutet das, dass ich telefonisch in der geplanten Arbeitszeit erreichbar sein muss und gegebenenfalls auch Dienst Vorort aufnehmen muss. Wenn aber Freizeitguthaben konsumiert wird, hat man wirklich frei und es besteht keine Pflicht erreichbar zu sein. Auch wenn wir zur Zeit so wenig wie möglich unsere Zuhause verlassen sollen, ist es gut mal frei zu haben und abschalten zu können. Wir wissen alle nicht, ob sich die Betreuungssituation durch die Covid-Krise weiter verschärft und die Arbeitszeiten noch belastender werden.

Ich empfehle euch jedenfalls klare Vereinbarungen mit euren Leitungen zu treffen und auch aufzuzeichnen. Die Schriftlichkeit ist immer, auch in Nicht-Krisenzeiten, von Vorteil.

Von Seiten des Krisenstabs wurde auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass es in der aktuellen Situation wirklich wichtig ist, auch im Arbeitskontext darauf zu achten, Distanz zu wahren. Aus diesem Grund ist auch die Order gekommen, die Betreuungsleistung im teilbetreuten Wohnen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Es soll nur mehr 1 Person im Büro anwesend sein, außer es sind größere Räumlichkeiten vorhanden, dann sind auch 2 Personen gleichzeitig zulässig. Es muss auf den empfohlenen Abstand geachtet werden. Die Betreuer_innen die nicht am Arbeitsplatz sind, erledigen ihre Arbeit so weit als möglich telefonisch oder per Mail aus. Diese Zeit zählt selbstverständlich als 100%ige Arbeitszeit.

Der vollbetreute Wohnbereich erhält zurzeit Unterstützung von Kolleg_innen der Werkstätten. Da es aber trotzdem, aufgrund von vermehrten Krankheiten von WG/WH- Mitarbeiter_innen zu Personalengpässen kommen kann, ist abzusehen, dass auch BeWo-Betreuer_innen in WG/WHs tagsüber eingesetzt werden.

Bitte achtet auf euch, Selbstschutz muss auch in der direkten Betreuung Vorrang haben und haltet die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen ein.

Alles Gute und viel Kraft

Angelika