Besonderer Schutz für Risikogruppen ALLER Berufsgruppen

In der heutigen Pressekonferenz wurde über den Schutz von Risikogruppen informiert und für mehr Klarheit gesorgt.

Dank des vehementen Einsatzes der AK und der Gewerkschaft sind nun auch Arbeitnehmer_innen der systemkritischen Infrastruktur miteingeschlossen! Das freut mich besonders, da  nun auch Mitarbeiter_innen von Jugend am Werk, die der Risikogruppe angehören, diesen Schutz in Anspruch nehmen können.

Morgen soll das Gesetz beschlossen werden und ab 4. Mai 2020 in Kraft treten.

Näheres über die Rahmenbedingungen und Umsetzung werde ich demnächst zusammenfassen. Zunächst hier die Links zur Pressekonferenz und zwei Artikeln:

Pressekonferenz

Kurier-Artikel

Der Standard-Artikel

Definition für Risikogruppen morgen im Nationalrat

Im Ö1-“Morgenjournal” sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), dass das Gesetz dazu morgen dem Nationalrat vorgelegt werden und am 4. Mai in Kraft treten soll. Mit dieser Definition betrete man internationales “Neuland”, sagte Anschober. Es gehe um ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, die von ihrem Beruf freigestellt werde können, sollte das momentane Ansteckungsrisiko zu viel Gefahr für Betroffene bedeuten.

Die behördliche Definition wurde laut Anschober von Experten ausgearbeitet. Es soll dann eine Liste geben mit Vorerkrankungen, die zum Beispiel besonders schwere Nieren- und Lungen- und Krebskrankheiten umfasst. Anhand dieser Liste entscheiden die niedergelassenen Ärzten im Gespräch mit den Betroffenen darüber, ob man vom Beruf freigestellt wird und die Republik das Gehalt weiter bezahlt, Home-Office zu empfehlen ist oder ob es einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz braucht (wie etwa Einzelzimmer, keine Teilnahme an Meetings etc.), sagte Anschober. Dies werde dann mit dem Arbeitgeber besprochen, das Attest genüge aber.

Heute Nachmittag sollen laut Anschober die Definitionen mit den Sozialpartnern präsentiert werden.

Quelle und Text: Online-Standard