Informationen zu Auslandsreisen und Risikogruppen

Risikogruppen

Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronavirus-Krise Ausnahmeregeln. Diese Regeln wurden nun vom Sozialministerium bis einschließlich 31. Juli verlängert. Die entsprechende Verordnung wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Aufgrund der besonderen Gefahr, der schwer vorerkrankten Menschen durch die Coronavirus-Pandemie ausgesetzt sind, gibt es für sie in Bezug auf den Arbeitsplatz eine Sonderregelung: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der Krankenkasse als zur Risikogruppe gehörig eingestuft werden, haben Rechtsanspruch auf Homeoffice. Ist das nicht möglich, so gibt es ein Recht auf Dienstfreistellung.

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