Elternbrief zu Schule und Sonderbetreuungszeit ist arbeitsrechtlich irreführend

Artikel von der Homepage vom ÖGB

Eltern haben Rechtsanspruch auf Freistellungen, wenn Kinder krank sind. Das wird ihnen im Brief aber nicht mitgeteilt.

In diesen Tagen flattert Eltern in Österreich ein Brief der BundesministerInnen Heinz Faßmann und Christine Aschbacher ins Haus. Die beiden erklären darin, was zu tun ist bzw. wie Eltern sich im kommenden Herbst verhalten sollen, wenn ihre Schulkinder krank werden. Das Schreiben sorgt bereits für Wirbel – laut Martin Gruber-Risak, Arbeitsrechtsexperte der Uni Wien, ist es nämlich aus arbeitsrechtlicher Sicht zumindest irreführend.

Eltern und Erziehungsberechtigte werden auf die verlängerte Möglichkeit einer Sonderbetreuungszeit, von bis zu maximal drei Wochen hingewiesen, wenn Kinder aufgrund von Krankheit nicht zur Schule gehen können. Das können Betroffene unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch nehmen. Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings – trotz wiederholter Kritik des Österreichischen Gewerkschaftsbundes – keinen.

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Information des Krisenstabs 03.09.2020

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 03. September, 15:30 Uhr

Bestätigte Infektionen (1) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

·         1 Mitarbeiter/in Werkstätte Ayrenhoffgasse (Test am 27. August bereits im Krankenstand, Ergebnis am 31. August nachmittags – Quarantänezeitraum bis 05. September 2020)

Aktuelle Verdachtsfälle (3):

·           1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum

·           1 Mitarbeiter/in Wohngemeinschaft Felix Salvik Straße

·           1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse

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