Fragestunde zur Covid-19-Impfung mit Peter Hacker, Dr. Christoph Wenisch

Auf Facebook machen Peter Hacker, Dr. Michael Binder, Dr.in Doris Haider und Dr. Christoph Wenisch eine Livefragestunde zur COVID-Impfung. Morgen Freitag, den 15.1 um 17:30.Fragen können in den Kommentaren schon jetzt gestellt werden. Auch ohne Registrierung bei Facebook kann auf die Seite eingestiegen werden. (https://facebook.com/wien.at/posts/4008089785875905… )

Information Krisenstab 14.01.2021

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 14. Jänner 2021, 13 Uhr

Bestätigte Infektionen (3) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

  •  1 Mitarbeiter/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Brunner Straße (Test am 6. Jänner – Quarantänezeitraum bis 16. Jänner 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Grundsteingasse (Test am 5. Jänner – Quarantänezeitraum bis 15. Jänner 2021)
  • 1 Mitarbeiter/in Werkstätte Rennweg (Test am 4. Jänner – Quarantänezeitraum bis 14. Jänner 2021)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Meldepflicht von COVID-19-Erkrankungen

Wie wir jetzt seitens der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA informiert wurden, müssen Arbeitgeber alle Coronainfektionen (Nachweis ist ein positives Testergebnis, wenn vorhanden dann der Meldung bereits beilegen), die in Zusammenhang mit der Arbeit stehen – sprich wo eine Infektion am Standort erfolgt sein kann, an die AUVA melden.

Neue Information ist, dass die Meldepflicht sich nicht nur auf die Mitarbeiter/innen bezieht, sondern auch auf alle unfallversicherten Personen im Rahmen der Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung.

Für Jugend am Werk bedeutet das:

Bildungs:Raum GmbH

Auch nachweislich positiv getestete Lehrlinge und Teilnehmer/innen, deren Infektion in Zusammenhang mit ihrer Ausbildung bzw. beruflichen Tätigkeit stehen könnte, müssen gemeldet werden.

Ebenso muss bei Teilnehmer/innen des Projektes Ausbildungsfit STAR und des Projektes #futurefactory die Meldung an die AUVA erfolgen.

Sozial:Raum GmbH

Werkstätten und Tagesstrukturen

Meldepflichtig sind auch alle positiv getesteten Teilnehmer/innen, wo die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Infektion in der Werkstätte erfolgt ist.

Berufliche Integration

Die positiv getestete Teilnehmer/innen der Projekte Absprung, Teilqualifizierung Altmannsdorf und der inklusiven Lehrredaktion sind ebenso an die AUVA zu melden, wenn sie sich im Rahmen der Projektteilnahme mit Corona infiziert haben oder dies nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann.

Teilnehmer/innen der Beratungsprojekte Arbeitsassistenz und Integrationsfachdienst Jobwärts sind dann zu melden, wenn sie ein Volontariat absolviert haben oder absolvieren. Für den Zeitraum des Volontariats sind sie bei der AUVA gemeldet und versichert. Wenn die Infektion im Zusammenhang mit dem Volontariat steht, so muss auch hier eine Meldung erfolgen.

Bei den Projekten Jobcoaching, Berufsausbildungsassistenz (SMS) und Berufsausbildungsassistenz (BBE) werden über die Arbeitgeber/innen der Teilnehmer/innen bzw. die Ausbildungsträger versichert und entsprechend liegt auch bei diesen die Meldepflicht.

Da wir diese Information erst jetzt erhalten haben, müssen alle Personen, auf die die oben genannten Kriterien zutreffen seit Pandemiebeginn letzten Jahres nachgemeldet werden, sofern keine Meldung an die AUVA vorgenommen wurde.

Wie ist zu melden?

Der Ablauf der Meldung erfolgt dabei ident der Meldung eines Arbeitsunfalles. Die Regelung im Intranet wird dahingehend ergänzt bzw. überarbeitet. Zu verwenden ist das Formular für Berufskrankheit.

Meldung bedeutet nicht automatisch Anerkennung als Berufskrankheit

Wichtig ist: Der Arbeitgeber muss jede corona-positiv getestete Person an die AUVA melden. Es wird jedoch von der AUVA geprüft und entschieden, ob tatsächlich eine Berufskrankheit vorliegt.

Wir möchten diesbezüglich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die AUVA auf ihrer Webseite darauf hinweist, dass eine Infektion mit COVID-19 und Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang zu melden ist, da hier der Verdacht einer Berufskrankheit (Infektionskrankheiten unter Nr.38 der Berufskrankheiten) vorliegt und damit auch etwaige Folgekosten abgedeckt werden.

Infektionskrankheiten als Berufskrankheit werden nur für Personal anerkannt aus den Bereichen Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung vorliegt. So ist zum Beispiel administratives Personal bei Jugend am Werk damit ausgenommen.

Impfung gegen COVID-19 – Bedarfserhebung

Leider können wir noch keine konkreten Informationen zum Ablauf der Impfungen bekannt geben, wir möchten aber nochmals auf die Abfrage im Intranet hinweisen um den Bedarf an Impfdosen für die Mitarbeiter/innen bei Jugend am Werk abschätzen zu können.

Bei dieser Abfrage können Sie unverbindlich ihr Interesse an einer Impfung gegen COVID-19 bekannt geben. Sollten Kolleg/innen an ihrem Standort nicht die Möglichkeit haben auf das Formular zuzugreifen, bitten wir Sie um Rückmeldung an Hrn. Benjamin Fritz (benjamin.fritz@jaw.at)

Sobald wir offizielle Informationen über den genauen Zeitpunkt der Impfung oder die Kriterien, nach denen bestimmte Berufsgruppen bevorzugt geimpft werden, informieren wir Sie umgehend!

Wie auch bereits im Krisenstabsmail von Montag festgehalten besteht KEINE Impflicht für Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk und auch nicht für alle Personen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Die Arbeitsmedizinerinnen weisen darauf hin, dass bisher noch nie ein Impfstoff zugelassen wurde, der vor seinem Einsatz breiter, also an mehr Menschen, getestet wurde.

In der Geschichte der Impfung haben Langzeitfolgen ihre ersten Symptome immer schon nach 2-8 Wochen gezeigt. Bisher konnten bei den zugelassenen Corona Impfstoffen jedoch keine anhaltenden Nebenwirkungen festgestellt werden.

Die Wirksamkeit wird mit 94,5 % angegeben.

Von einer zahlreichen Teilnahme an der Impfung ist es letztlich abhängig, wie rasch die Corona Pandemie unter Kontrolle gebracht werden kann.

Link zur Impfbereitschaft:
http://info.jaw.at/index.php?id=1378

Link zu allen wichtigen Informationen zum Thema Corona-Schutzimpfung

https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung.html

Informationen zur Corona-Impfung in einfacher Sprache

Um unsere Nutzer/innen gut informieren zu können, haben die Inklusiven- und Heilpädagoginnen eine Erklärung in einfacher Sprache verfasst, die ab sofort unter folgendem Link abrufbar ist:

Informationen_Corona_Schutzimpfung.pdf

http://info.jaw.at/index.php?id=590&no_cache=1&tx_simplefilebrowser_pi1%5Bpath%5D=%2Fvar%2Fwww%2Fintra%2Ffileadmin%2FLesezone%2FPR-Abteilung%2FCORONAVIRUS_Informationen%2FInformationen_einfacheSprache

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk