Information Krisenstab 06.05.2021

Aktueller Impfstatus in der Organisation Jugend am Werk, 6. Mai 2021, 16 Uhr

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.115 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Jugend am Werk-Impfstraßen in Wien und Niederösterreich: 2.022 Personen

Durchgeführte Impfungen (erste Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 381 Personen

Durchgeführte Impfungen (zweite Impfung) bei Impfstraßen anderer Trägerorganisationen in Wien: 376 Personen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

trotz der großen Zahl an geimpften Personen bei Jugend am Werk ist es bitte weiter notwendig, regelmäßig zu testen, die FFP2-Maske zu tragen und den vorgeschriebenen Abstand einzuhalten. Sobald es hier geänderte Rahmenbedingungen aufgrund neuer Verordnungen geben sollte, werden wir dies kommunizieren – gleichzeitig möchten wir uns für die Disziplin bei der Einhaltung der Maßnahmen bedanken und wir freuen uns sehr über die aktuell niedrigen Infektionszahlen in unserer Organisation!

Verpflichtender Test vor Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen bei Jugend am Werk

Zur Erinnerung:
Alle Teilnehmer/innen an Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen müssen bis auf Widerruf bitte pünktlich 15 Minuten vor Kursbeginn anwesend sein und einen Anterio-Nasal-Antigentest („Nasen-Bohrer-Test“), der von der Pflegeberatung unterstützend begleitet wird, durchführen. Dieser Test ist auch dann durchzuführen, wenn Teilnehmer/innen regelmäßig PCR-Tests vornehmen.

Während der Veranstaltung ist durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen und der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Impfstraßen von Jugend am Werk

Mit 30. April wurden die Impfstraßen von Jugend am Werk in Wien offiziell abgeschlossen – für rund 100 Personen, die bei den zweiten Impfterminen ihre erste Teilimpfung erhalten haben, gibt es noch einen Zusatztermin am 4. Juni 2021, die genaue Zeiteinteilung wird hier in Kürze direkt an die betreffenden Personen bzw. Standortleitungen übermittelt.

Bitte um Verständnis, dass neu eintretende Mitarbeiter/innen bzw. neue Kunden/innen in der Tagesstruktur oder Bewohner/innen im Wohnbereich ab sofort nicht mehr über Impftermine bei Jugend am Werk geimpft werden, sondern sich über das jeweilige Impfservice des Bundeslandes (in Wien ist dies das https://impfservice.wien/ ) für ihre Impfungen anmelden müssen. Seitens des Krisenstabs bitten wir auch, erwachsene Teilnehmer/innen sowie Jugendliche in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH zu ermutigen, bereits jetzt über das Impfservice ihr Interesse an einer Impfung einzutragen.

Informationen zum geplanten „Grünen Pass“

Seit einigen Tagen kursieren in den Medien und sozialen Netzwerken die unterschiedlichsten Informationen rund um den so genannten „Grünen Pass“, der Menschen Erleichterungen bzw. Reisefreiheit und Zutritt zB zu Veranstaltungen ermöglichen soll. Da hier auch viele Fragen beim Krisenstab landen, möchten wir kurz zum aktuellen Stand informieren und bitten um Nachsicht, dass wir auch hier auf definitive Verordnungen oder gesetzliche Regelungen warten müssen, ehe wir verbindliche Informationen weitergeben können. Wichtig ist zudem, dass der Grüne Pass zwar EU-weit anerkannt werden soll, die einzelnen Regelungen aber von Staat zu Staat unterschiedlich sein werden (zB wie lange ein PCR-Testergebnis als gültig anerkannt wird oder wie lange die Impfung zurückliegen darf).

Ab 19. Mai gilt ein aktueller Testnachweis, eine Eintragung im Impfpass oder ein Absonderungsbescheid, den man bei der Infektion erhalten hat, als Grundlage für den Zutritt zu Gastronomie, ab 4. Juni soll es dann Zertifikate geben, die Test, Impfung oder Genesung nachweisen. Dieses digitale Zertifikat kann unter Gesundheit.gv.at heruntergeladen werden, allerdings ist dafür eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte notwendig. Zusätzlich soll ein Nachweis über die E-Card möglich sein.

Wichtig ist: Jugend am Werk wird einen solchen Grünen Pass nicht ausstellen und auch keine Daten über Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen weitergeben.

Testungen für Teilnehmer/innen und Bewohner/innen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Wir freuen uns sehr, dass sich die Situation der Coronainfektionen sowohl im Wohnbereich als auch in den Werkstätten bei Jugend am Werk entspannt hat. Um hier im Öffnungsprozess möglichst sicher vorzugehen, heißt es auch weiterhin Abstand halten und Maske tragen, aber auch durch eine wöchentliche Testung mehr Sicherheit für alle Lebensbereiche zu ermöglichen.

Wir bitten deshalb alle Teilnehmer/innen, sich einmal pro Woche testen zu lassen und das Testergebnis in die Werkstätte mitzubringen. Der Wohnbereich hat sich bereit erklärt, hierbei zu unterstützen bzw. testet schon seit geraumer Zeit regelmäßig.

Alle Teilnehmer/innen, die keinen Test mitbringen können, weil sie zum Beispiel keine Unterstützungsmöglichkeit zu Hause haben, können auch an den Standorten der Tagesstrukturen die Testmöglichkeit in Form von „Nasen-Bohrer-Tests“ oder auch den Tests durch die Gesundheitsbehörde in Anspruch nehmen.

Für Personen, die ihre Zustimmung zu Testungen nicht geben können und wo der/die Betreuer/in die Testung nur mittels „Nasen-Bohrer-Test“ durchführen kann, muss eine Zustimmungserklärung von den Vertretungsbefugten eingeholt werden.

Wichtig: Es gibt keine Testpflicht.
Bei Verweigerung einer Testung kann der/die Teilnehmer/in nicht von der Dienstleistung Tagesstruktur ausgeschlossen werden. Wir bitten um sensibles und motivierendes Vorgehen!

Im Anhang dieses Mails beigefügt ist ein gemeinsames Schreiben der beiden Bereichsleitungen, Doris Nazarevic und Birgit Hadler, das zur Information an alle Teilnehmer/innen und Bewohner/innen ausgegeben werden kann.

Betreuung in den Werkstätten

Bis es weitere Lockerungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung oder der Landesbehörden gibt, ist ein Betrieb in den Werkstätten nur in den Formen möglich, wie vor dem letzten Lockdown im März 2021. Es können nach wie vor nicht in allen Gruppen alle Kunden/innen gleichzeitig Montag bis Freitag die gesamte Öffnungszeit in den Werkstätten betreut werden. Und es gilt nach wie vor das aktuelle Präventionskonzept.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 6. Mai 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (5) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

 Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (1 Infektion):

·         1 Mitarbeiter/in Begleitetes Wohnen Schwendermarkt (Test am 21. April – Quarantänezeitraum bis 08. Mai 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (4 Infektionen):

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 30. April – Quarantänezeitraum bis 14. Mai 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb ZOBA (Test am 28. April – Quarantänezeitraum bis 12. Mai 2021)

·         1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 26. April – Quarantänezeitraum bis 10. Mai 2021)

·      1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 22. April – Quarantänezeitraum bis 06. Mai 2021)

Gemeinsam gegen Corona!


DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk