Sabbatical

Wer sich eine längere und bezahlte Pause von der Arbeitswelt wünscht, um eine längere Reise zu machen, eine Ausbildung abzuschließen oder einfach mal Zeit zu haben, hat die Möglichkeit ein Sabbatical zu vereinbaren. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Thora. Andere Begriffe, die im deutschsprachigen Raum häufig Verwendung finden und dasselbe meinen, sind Sabbatjahr oder Freijahr.

 In Österreich gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. Bei Jugend am Werk gibt es aber für alle Mitarbeiter_innen, ab dem dritten Dienstjahr, die Möglichkeit einer bezahlten Berufspause. In der dazu ausverhandelten „Betriebsvereinbarung über Sabbatical“ sind anschließende Bestimmungen geregelt.

Wer kann ein Sabbatical beantragen?

Mitarbeiter_innen bei Jugend am Werk ab dem 3. Dienstjahr.

 Unter welchen Voraussetzungen wird ein Antrag bewilligt?

Wenn die betrieblichen Erfordernisse ein Sabbatical zulassen. Das heißt, es muss zum Beispiel Ersatzpersonal zur Verfügung stehen, die Teamerfordernisse müssen gedeckt sein, es muss mit dem Fördergeber vereinbar sein, usw.

An wen richte ich das Ansuchen?

Wer ein Sabbatical beantragen   möchte, kann sich Unterstützung im Betriebsratsbüro holen. Gemeinsam kann ein Sabbaticalmodell überlegt und ein Sabbaticalansuchen erstellt werden, welches an die Bereichs-leitung ergeht.

Welche Punkte beinhaltet dieses Ansuchen?

Darin festgehalten wird die Dauer des gesamten Sabbaticals (Rahmen) mit der geplanten reduzierten Wochenstundenverpflichtung. Weiters wird die Dauer der sogenannten Ansparphase, in der die Mehrarbeit erfolgt und die Dauer der sogenannten Freizeitphase, in der die geleisteten Mehrstunden konsumiert werden, festgeschrieben.

Dieser sogenannte Sabbaticalrahmen darf insgesamt maximal 5 Jahre betragen.

Wie läuft das Sabbatical in der Praxis ab?

In der Praxis wird die Wochenstundenverpflichtung am Papier reduziert, aber in der Ansparphase weiterhin voll geleistet. Daraus entsteht über die Monate ein gewisses Ausmaß an Zeitguthaben, das in der Freizeitphase verbraucht wird.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist bei Jugend am Werk mit 37,5 Wochenstunden beschäftigt. Sie vereinbart einen Sabbaticalrahmen, der insgesamt 60 Monate, sprich 5 Jahre, betragen soll.

Die Wochenstundenverpflichtung wird in der Zeit des Sabbaticalrahmens um 20% auf wöchentlich 30 Wochenstunden reduziert. Die Ansparphase beträgt 48 Monate. Der in dieser Zeit entstehende Freizeitanspruch von 12 Monaten wird dann in der Freizeit-phase konsumiert. Das heißt, die Mitarbeiterin erhält über einen Zeitraum von fünf Jahren das Gehalt für 30   Wochenstunden. Nach Beendigung des Sabbaticalrahmens arbeitet sie wieder die 37,5 Stunden und erhält dementsprechend bezahlt.

Erhalte ich für die geleiteten Mehrstunden Zuschläge?

Für die vereinbarte Mehrarbeit werden keine Überstunden bzw. Mehrstundenzuschläge ausbezahlt. Zuschläge, die von der Lage der Arbeitszeit (Nachtzuschläge, Sonn- und Feiertagszuschläge) abhängig sind, gebühren in der Ansparphase aber in voller Höhe.

Muss ich für ein Jahr in Sabbatical gehen?

Nein, die Anspar- wie auch die Freizeitphase kann individuell vereinbart werden. Die einzige Einschränkung, die es diesbezüglich gibt, ist, dass die   Anspar- und Sabbaticalphase ganze Monate ergeben muss.

Was passiert wenn ich in der Anspar- oder Freizeitphase krank werde?

Auch dann wird Guthaben aufgebaut bzw. in der Freizeitphase konsumiert.

Beratung zum Thema Sabbatical erhaltet ihr im Betriebsratsbüro.

 

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