Pflegefreistellung

Mein Kind ist krank und hat heute keine Betreuung. Ich bin jedoch gar nicht der leibliche Vater. Steht mir Pflegefreistellung (PF) zu?

Ja. Wenn Ihr gemeinsam in einem Haushalt lebt, dann kannst Du für Dein Kind PF in Anspruch nehmen. Du musst auch nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sein. LebensgefährtIn, eingetragene PartnerIn oder EhegattIn sind hier rechtlich gleichgestellt.

 

Ich habe heuer keine PF verbraucht, kann ich mir die fürs nächste Jahr mitnehmen?

Nein.

 

Mein Kind ist krank und hat heute keine Betreuung. Ich wohne aber nicht im selben Haushalt. Steht mir Pflegefreistellung zu?

Ja. Für leibliche Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) ist kein gemeinsamer Haushalt mehr erforderlich.

 

Ich habe 12 Kinder. Stehen mir also 12 Wochen PF zu?  

Nein. Pro Arbeitsjahr ist eine Woche PF möglich.

 

Aber es sagen doch alle, es stehen einem 2 Wochen PF zu. Was stimmt denn nun?

Deine PF-Woche ist bereits ausgeschöpft und Dein naher Angehöriger ist schon wieder krank geworden? Dann kannst Du die Pflege übernehmen, aber es heißt dann anders. Du hast dann Anspruch auf Dienstverhinderung (§8 Abs3 AngG – Angestelltengesetz – sonstige Dienstverhinderung).

 

Meine hochbetagte Mutter ist krank. Gibt es da auch so etwas Ähnliches wie Pflegefreistellung?

Ja, das fällt unter Pflegefreistellung! Wenn Du mit Deinem nahen Angehörigen (Eltern, Großeltern, LebensgefährtIn, eingetragene PartnerIn, EhegattIn, Kinder,..) in einem Haushalt lebst, dann kannst Du zur Pflege PF in Anspruch nehmen.

 

Mein Kind ist gesund, aber die Betreuungsperson ist akut schwer erkrankt. Steht mir PF zu?

Ja, wenn die sonstige Betreuungsperson ausfällt (Tod, schwere Erkrankung, Krankenhausaufenthalt,..), dann kannst Du PF in Anspruch nehmen.

 

Mein Kind wird operiert und im Krankenhaus stationär aufgenommen. Steht mir PF zu?

Ja. Bis zum 10. Geburtstag Deines Kindes steht Dir dann PF auf jeden Fall zu! Bei medizinischer Notwendigkeit kann Dein Kind auch älter sein.

 

Pflegefreistellung Kurz und Knapp

Pflegefreistellung kann zur Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten nahen Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Bei Patchwork-Familien ist immer der gemeinsame Haushalt erforderlich.

Für leibliche Eltern (Wahl- und Pflegeeltern) ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich.

Welcher Elternteil in PF geht, bleibt ihnen überlassen.

Pro Arbeitsjahr ist eine Woche Pflegefreistellung möglich.

Zusätzliche Pflegezeit ist mit „sonstige Dienstverhinderung §8 Abs3 AngG“ möglich.

Die Pflegefreistellung kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Bei JAW musst Du eine ärztliche Bestätigung vorlegen. Sollten Dir diesbezüglich Kosten anfallen, bekommst Du diese rückerstattet.

 

Für weitere Fragen stehen Dir Deine BetriebsrätInnen gerne zur Verfügung .

 

Kirsten Wöhrer