Arbeitnehmer_innenveranlagung

Viele fragen sich, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, die Arbeitnehmer_innen-Veranlagung (ANV) zu machen. Aus eigener Erfahrung kann ich das nur bejahen. Das Finanzministerium stellt pro Jahr ca. 1 Milliarde Euro für Rückzahlungen zur Verfügung. 0ft ist der Betrag, der zurück aufs Konto wandert, höher als erwartet und das mit einem Zeitaufwand von ca. zehn Minuten, bei 0nlineerledigung.

Wer seine Veranlagung online erledigen möchte, kann sich die persönlichen Zugangsdaten nach Registrierung im Finanz0nline-Portal eingeschrieben zuschicken lassen. Eine persönliche Abholung im zuständigen Finanzamt ist aber auch möglich.

Allgemeines zur ANV

Die ANV kann 5 Jahre rückwirkend eingebracht werden, auch wenn bereits, wie seit 2017 üblich, automatisch vom Finanzamt veranlagt wurde.

Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, dann macht die ANV mehr als Sinn

  • alleinverdienend bzw. alleinerziehend und den Absetzbetrag nicht in der Firma beantragt oder sich der Absetzbetrag monatlich nicht ausgewirkt hat,
  • der Mehrkindzuschlag beantragt werden kann
  • wenn für ein oder mehrere Kinder Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht oder der gesetzliche Unterhalt bezahlt wird
  • Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können
  • während des Jahres von Lohn/Gehalt zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer abgezogen wurde (= Negativsteuer!), bei schwankenden Bezügen oder Verdienstunterbrechungen während eines Kalenderjahrs (z.B. Ferialpraktikum, unterjähriger Wiedereinstieg nach der Elternkarenz)

Was sind Sonderausgaben ?

In den Bereich Sonderausgaben fallen folgende Posten: Kosten für den Bau eines Hauses oder die Renovierung der Wohnung, Versicherungsprämien, Kirchenbeiträge, Kosten für einen Steuerberatung, Spenden, usw.

Was sind Werbungskosten?

Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die Arbeitnehmer_innen für den Job tätigen und die nicht von den Arbeitgeber_innen gedeckt sind. Diese Kosten werden Werbungskosten genannt, für diese eine Pauschale von aktuell 132 Euro angenommen wird. Dieser Betrag wird automatisch geltend gemacht, ohne dass Angaben dazu getätigt werden müssen. Sind die Ausgaben höher als die veranschlagte Pauschale, muss dies angegeben werden. Kosten die in diesen Bereich fallen sind zum Beispiel Ausgaben für Internet, Computer, Literatur, Arbeitskleidung, Handygebühren oder auch die Aus- und Fortbildung.

Die Kosten für Laptops, Handys, Computer und dergleichen werden aber über mehrere Jahre geltend gemacht. Nehmen wir als Beispiel den Kauf eines neuen PC’s her. Der Privatanteil dafür liegt bei 40%. Darüber hinaus wird eine Nutzungsdauer angenommen, beispielsweise fünf Jahre, über den dann der Absetzposten verteilt wird.

Ausgaben für Aus-und Fortbildung können auch abgesetzt werden, wenn die Ausbildung oder Fortbildung in einem verwandten Beruf stattfindet oder aber eine umfassende Schulung vorgenommen wird.

Weitere Kosten, die geltend gemacht werden können: Unterlagen, Fahrtkosten, Literatur, Arbeitsmittel, Tag- und Nächtigungsgeld.

Eltern stehen bestimmte Steuererleichterungen zu, die sie nur durch die ANV bekommen:

  • Kinderfreibetrag
    Für jedes Kind kann ein Kinderfreibetrag in Höhe von 440 Euro jährlich beantragt werden. Machen beide Elternteile den Freibetrag geltend, dann beträgt er pro Elternteil jeweils 300 Euro für jedes Kind. Diese Regelung gilt auch für getrennt lebende Eltern.
  • Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB)
    Wenn gesetzlicher Unterhalt für getrennt lebende Kinder geleistet wird, dann besteht unter bestimmten Umständen, ein Anspruch auf den UHAB.
  •  Mehrkindzuschlag
    Ab dem 3. Kind und für jedes weitere, welches Familienbeihilfe bekommt, steht ein Mehrkindzuschlag von 20 Euro pro Monat zu. Voraussetzung: Familieneinkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr weniger als 55.000 Euro.
  • Negativsteuer
    Negativsteuer wird ausbezahlt, wenn während des Kalenderjahres Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden und das Einkommen unter der Steuergrenze von 12.000 Euro liegt. Das kann z. B. bei Teilzeitbeschäftigten, Lehrlingen oder Personen der Fall sein, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben.
  • Alleinverdiener_innenabsetzbetrag und Alleinerzieher_innenabsetzbetrag
  • Kinderbetreuungskosten

Für jedes Kind können Kosten für die Betreuung bis zu einer Höhe von 2.300€ pro Kalenderjahr abgesetzt werden. Hier zählen auch die Ausgaben für Ferienbetreuung, Bastelgeld und dergleichen. Alleinerziehende können die Kosten der Kinderbetreuung über das 10. Lebensjahr hinaus geltend machen. Für Kinder mit einer mindestens 50-prozentigen Behinderung können die Kinderbetreuungskosten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres abgesetzt werden.

Wie erfolgt die Auszahlung der Gutschrift?

Die Lohnsteuergutschrift wird direkt aufs Konto überwiesen.