Karfreitag

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser Tag nur für Angehörige bestimmter Religionsgruppen ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein Feiertag wird. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per gesetzlichen Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen und den persönlichen Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen erfunden.

Nun können ArbeitnehmerInnen aus ihrem bestehendem Urlaubskonto einmal pro Urlaubsjahr einseitig einen Tag als ihren persönlichen Feiertag bestimmen. Dieser Anspruch muss drei Monate im Voraus geltend gemacht werden. Wenn auf Ersuchen des Arbeitgebers der persönliche Feiertag nicht angetreten werden kann, ist dieser wie ein Feiertag zu vergüten.

Dienstfreie Ostern (DO)

Laut unserer Rahmenbetriebsvereinbarung erhalten alle MitarbeiterInnen bei JaW für den Karfreitag einen Tag (20% ihrer Stundenverpflichtung) auf die Gutstundenliste gutgeschrieben. Diese Vereinbarung bleibt trotz der neuen „Karfreitagsregelung“ unberührt und gilt weiter.

 

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