Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt Rechtsfragen, die sich auf ein Arbeitsverhältnis beziehen. Grundlage für das Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss. Auch der ArbeitnehmerInnenschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts. Von zunehmender Bedeutung sind weiters Vorschriften der Europäischen Union.

Gliederung des Arbeitsrechts

Individualarbeitsrecht

Unter das Individualarbeitsrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die individuelle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regeln. Dazu zählen beispielsweise die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten. Es gibt Gesetze, die für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten, wie etwa das Urlaubsgesetz. Es gibt aber auch Gesetze, die sich auf bestimmte Arbeitsverhältnisse oder Berufsgruppen beziehen, zum Beispiel das Angestelltengesetz.

Ein wichtiger Bereich des Individualarbeitsrechts ist der ArbeitnehmerInnenschutz.

Kollektivarbeitsrecht

Unter Kollektivarbeitsrecht bzw. Arbeitsverfassungsrecht sind jene Rechtsvorschriften zusammengefasst, die das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- bzw. Personalräten auf der einen Seite und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie ihren Verbänden auf der anderen Seite regeln.
Das wichtigste Gesetz des Kollektivarbeitsrechts ist das Arbeitsverfassungsgesetz. Es regelt die rechtlichen Grundlagen für die Kollektivverträge (kollektive Rechtsgestaltung) und die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats (Betriebsverfassungsrecht).

Quelle: https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/Arbeitsrecht/