Urlaub

Warum Urlaub?

Der Urlaub dient der Erholung und soll regelmäßig konsumiert werden. Urlaub kann nicht ausbezahlt werden. Einzige Ausnahme: das Dienstverhältnis endet, dann werden die nicht konsumierten  Tage ausbezahlt.

Wo ist der Urlaub geregelt?

Regelungen zum Urlaub finden sich im Urlaubsgesetz, im Kollektivvertrag und in unserer Rahmenbetriebsvereinbarung.

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 25 Arbeitstage. Das sind in einem Arbeitsjahr 5 Wochen. Nach der Vollendung des 25. Dienstjahres bei Jugend am Werk gibt es zusätzlich 5 Arbeitstage bzw. eine Woche. Es müssen aber nicht alle Arbeitsjahre bei Jugend am Werk erbracht werden.

Ab wann kann ich meine Urlaubstage konsumieren?

In den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses wächst der Anspruch im Verhältnis zu jener Zeit, die du schon bei Jugend am Werk bist. Ab dem siebenten Monat hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Mit dem Beginn des neuen Arbeitsjahres (Eintrittsdatum) entsteht immer der neue gesamte Jahresurlaub.

Ganz wichtig: Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Dauer des Urlaubes werden zwischen dir und deiner Leitung vereinbart.

Wie wird der Urlaub abgerechnet?

In manchen Bereichen bei Jugend am Werk ist die Arbeitszeit ungleichmäßig   auf Tage und Wochen verteilt. Darum wird der Urlaubsanspruch entsprechend der Stundenverpflichtung der MitarbeiterInnen in Stunden berechnet. Eine Vollzeitkraft hat z.B.: einen jährlichen Urlaubsanspruch von 187,5 Stunden (37,5 mal 5) Eine Teilzeitkraft z.B.: mit einer Wochenstundenverpflichtung von 30 Stunden hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 150 Stunden (30 mal 5).

Der Verbrauch wird über das SPX (Zeiterfassung) administriert. Die Anzahl der konsumierten Urlaubsstunden ergibt sich aus deinem hinterlegten Dienstplan.

Was ist wenn sich meine Wochenstundenverpflichtung verändert?

Das Urlaubsguthaben verändert sich mit dem Stichtag der neuen Stundenverpflichtung. Das Urlaubsguthaben wird vor der Änderung durch die alte Stundenverpflichtung dividiert und mit der neuen Stundenverpflichtung multipliziert. Es ändern sich daher nur die Urlaubsstunden, die Anzahl der Tage bleibt gleich.

Was geschieht wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn du im Urlaub länger als 3 Tage krank wirst, dann werden die Krankenstandstage auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet. Du musst eine Krankmeldung ab den ersten Krankenstandstag vorlegen. Bei einem Krankenstand im Ausland ist ein Zeugnis eines Krankenhauses oder eine behördliche Bestätigung des ärztlichen Zeugnisses notwendig.

Wann verjährt der Urlaub?

Laut Urlaubsgesetz verjährt der Urlaubsanspruch nach Ablauf von 2 Jahren ab dem Ende des Arbeitsjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist. Das wird bei Jugend am Werk derzeit nicht praktiziert.

Was geschieht bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses?

Du beendest Dein Dienstverhältnis mitten in Deinem Arbeitsjahr? Dann wird der nicht konsumierte Urlaub aliquot (anteilsmäßig) zur Dauer des Dienstverhältnisses im Arbeitsjahr berechnet und ausbezahlt.

Ist die Beendigung des Dienstverhältnisses absehbar, dürfen Urlaubsvereinbarungen nur über den aliquotierten Anspruch geschlossen werden.                                                                                                Dagmar Seczer