Erster Schultag

Eltern, die ihr Kind am ersten Schultag der ersten Klasse Volksschule begleiten, bekommen diesen Tag seit 2017 unter Fortzahlung des Entgeltes frei.

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen 2017 wurde dieser Tag in den SWÖ-KV unter §27 Fortzahlung des Entgeltes bei den Dienstverhinderungen aufgenommen.