Gehaltszettel lesen leicht gemacht!

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Die monatliche Gehaltsabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für Arbeitnehmer_innen. Seit dem 1.1.2016 muss jede_r Arbeitnehmer_in bei Fälligkeit des Entgelts, in der Regel am Monatsende, eine vollständige Abrechnung erhalten, die schriftlich, übersichtlich, nachvollziehbar und vollständig ist. Wir werden hier die wesentlichen Positionen einer Gehaltsabrechnung in einfacher Form erklären.

Für viele liefert der Blick auf den Lohnzettel außer Brutto und Netto-Gehalt nur wenige Informationen. Dabei enthält das Dokument zahlreiche Details, die für uns Arbeitnehmer_innen interessant sind. Zum Beispiel ob und wieviel Pendlerpauschale der_die Dienstgeber_in berücksichtigt, wieviel ich Entgeltfortzahlung im Krankenstand erhalte oder wieviel man für eine Urlaubsaktion erhalten hat.

Der Bruttobezug setzt sich aus dem Gehalt, den Zulagen und Zuschlägen zusammen. Dabei ist zu beachten, dass variable Zulagen und Zuschläge wie zum Beispiel Nachtdienstzulagen oder Sonn- und Feiertagszuschläge erst im Folgemonat ausbezahlt werden. In Summe ergeben diese Beträge den Gesamtbruttobetrag. Diesen Betrag sollte man besonders genau überprüfen, denn davon wird die Höhe der Pension, des Krankengeldes oder des Arbeitslosengeldes berechnet. Man ist ab dem ersten Tag der Beschäftigung pflichtversichert. Mit dem Sozialversicherungsbeitrag erwerben Arbeitnehmer_innen Versicherungszeiten in der Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Als Arbeitnehmer_in zahlt man in Summe 18,12% des Bruttobezuges für die Sozialversicherungen. Diese setzen sich aus 10,25% für die Pensionsversicherung, 3,87% für die Krankenversicherung, 3% für die Arbeitslosenversicherung und jeweils 0,5% für die Arbeiterkammerumlage und den Wohnbauförderungsbeitrag zusammen. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird bei einem Bruttoeinkommen bis 1.790,– € auf 0%, bei einem Bruttoeinkommen bis 1.953,–€ auf 1% und bei einem Bruttoeinkommen bis 2.117,–€ auf 2% reduziert. Die Abgaben für die Sozialversicherung werden bis zur Höchstbeitragsgrundlage von € 5.550,– abgezogen. Für Gehaltsbestandteile, die über der Höchstbeitragsgrundlage liegen, werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen

Basis für die Berechnung der Lohnsteuer ist die sogenannte Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Zur Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage geht man nach folgendem Schema vor. Vom Bruttobezug werden die Sozialversicherungsbeiträge, die steuerfreien Zulagen und Zuschläge, die Pendlerpauschale, Freibeträge laut Freibetragsbescheid, Gewerkschaftsbeitrag und die Zukunftssicherung abgezogen. Aus dem daraus resultierenden Betrag wird die Lohnsteuer berechnet.

Die Lohnsteuer berechnet sich nach einem progressiven Steuersystem, das heißt, die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Dabei wird die Höhe des Steuersatzes in verschiedene Stufen eingeteilt.:

  • Ein Jahreseinkommen unter 11.000 € ist steuerfrei.
  • Das Einkommen von 11.000 € bis 18.000 € wird mit 20% versteuert.
  • Von 18.000 € bis 31.000 € sind es 35%.
  • Zwischen 31.000 € bis 60.000 € sind es 42%
  • Von 60.000 € bis 90.000 € 48%     Steuern.
  • Bis 1.000.000 € sind es 50% und
  • darüber 55%.

Nach dem Einkommensteuergesetz ist für die Steuerberechnung das Jahreseinkommen maßgeblich. Diese Jahreswerte sind in den Lohnverrechnungsprogrammen auf Monatswerte umgelegt.

Das gesetzliche Netto-Gehalt ist jener Betrag von dem die Sozialversicherung und die Lohnsteuer bereits abgezogen wurden. Vom gesetzlichen Netto-Gehalt werden noch die Betriebsratsumlage und eventuell Essensbeiträge, die Zukunftssicherung und der Gewerkschaftsbeitrag abgezogen. Der daraus resultierende Betrag ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag, der an die Arbeitnehmer_innen ausbezahlt wird.

Wie komme ich zu meinem Gehaltszettel?

Der Gehaltszettel ist im neuen BMD_Mitarbeiter_innen-Portal abgespeichert. Ihr steigt mit  eurer Personalnummer und Kennwort ein und klickt Lohnportal an. Dann seid ihr in der Liste wo alle Monatsabrechnungen und die letzte aktuelle Abrechnung gespeichert sind. Diese Abrechnungen könnt ihr auch ausdrucken und speichern.

Auch von zu Hause aus lässt sich der Gehaltszettel einsehen: https://hr.jaw.at

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