Kleiner Erfolg, aber nicht für unseren Bereich

Liebe KollegInnen und Kollegen,

durch gewerkschaftlichen Druck ist es gelungen, dass die Bundesregierung einen Corona-Bonus in Höhe von 500 Euro für ÄrztInnen und PflegerInnen angekündigt hat. Nachdem viele KollegInnen im Gesundheits- und Sozialbereich aber ausgenommen waren, hat die Gewerkschaft massiv Druck gemacht. Es wurden Aktionen veranstaltet, demonstriert, Gespräche mit dem Minister geführt und Medienarbeit gemacht.

Der Druck der Gewerkschaften brachte einen kleinen Erfolg. Weitere Berufsgruppen wie etwa Reinigungskräfte oder PflegerInnen in gemeinnützigen Spitälern werden nun ebenfalls den Bonus erhalten.

Das freut uns für die KollegInnen. Leider wurden aber große Teile des Gesundheits- und Sozialbereichs – unter anderem unser Bereich – vergessen!

Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel und nicht nachzuvollziehen. War es doch gerade unser Bereich der auch bei hohen Fallzahlen weiter funktionieren musste. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Wir kämpfen weiter!

Es gibt Hoffnung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute in der Früh fand die am Montag per Email angekündigte Kundgebung statt. KollegInnen von Jugend am Werk und der Betriebsrat waren auch vor Ort um gemeinsam mit den KollegInnen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich eine faire Verteilung der staatlichen Corona-Prämie einzufordern. Möglicherweise mit positiven Folgen.

DER STANDARD berichtet heute von Bewegung beim Thema. Offenbar soll der Bonus doch noch auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden.

Zitat: Es sei davon auszugehen, dass der Kreis der potenziellen Bezieher im Vergleich zu den bisherigen Plänen vergrößert wird, hieß es am Mittwochvormittag aus dem ÖVP-Klub auf Anfrage des STANDARD. Am frühen Nachmittag bestätigte dann das Gesundheitsministerium: Ja, der Bonus werde ausgeweitet.

Die große Frage ist ob der Sozial- bzw. Behindertenbereich von der Ausweitung betroffen ist. Wie im Artikel des STANDARD zu lesen ist, bleibt die Frage der Abgrenzung heikel. Öffnet man den Bonus für SanitäterInnen, dann werden wohl auch die PolizistInnen anklopfen – auch KindergärtnerInnen und viele andere waren in den Hochinzidenzzeiten stark belastet.

Fest steht, dass das Thema morgen im Nationalrat behandelt wird. Wir hoffen sehr, dass der Behindertenbereich nicht vergessen wird. Die Herausforderungen und die Belastungen waren in den vergangenen Monaten hoch. Sehr hoch. Ein steuerfreier Bonus von 500€ wäre eine symbolische Anerkennung für die Belastungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Längerfristig brauchen wir eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in unserem Bereich.

Es braucht mehr Geld, mehr Personal und mehr Freizeit!

 

Impfung: Was jetzt am Arbeitsplatz gilt

https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/arbeitsrecht-und-impfen

Ein interessantes oegb.at-Interview zu einem aktuellen Thema. ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller beantwortet im oegb.at-Interview die wichtigsten Fragen.

Kommt die Impflicht am Arbeitsplatz? Werde ich entlassen, wenn ich mich nicht impfen lasse? Was passiert mit meinen Daten? Der ÖGB hat sich die wichtigsten Fragen angesehen

Der Impffortschritt steigt erfreulicherweise, immer mehr Menschen kommen zu ihren Impfterminen. Der ÖGB hat schon am Anfang des Jahres empfohlen, Impfangebote wahrzunehmen – nur so ist eine rasche Rückkehr in die Normalität mit gesicherten Arbeitsplätzen und guter Gesundheitsversorgung für alle möglich.

Gleichzeitig ergeben sich mit dem Impffortschritt und dem Start der Impfung in Betrieben arbeitsrechtliche Fragen: Muss ich mich impfen lassen? Was darf mein Arbeitgeber und wie sieht es mit meinen Daten aus? ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller beantwortet im oegb.at-Interview die wichtigsten Fragen.

Das Video siehst du hier:

https://www.youtube.com/watch?v=oQfIh9C8fUI&t=1s

oegb.at: Kann mich mein Arbeitgeber kündigen bzw. entlassen, wenn ich mich nicht impfen lasse?

Martin Müller: Man muss ganz streng zwischen Kündigungen und Entlassungen unterscheiden. Wir haben in Österreich ein sehr liberales Kündigungsrecht, zum Kündigen brauche ich grundsätzlich keinen Grund. Bei der Entlassung ist das anders: Zum Entlassen brauche ich einen Grund und bei der Entlassung kann man in der Regel sagen, da ist etwas ganz grob falsch gelaufen: Ich habe in die Kassa gegriffen oder war tätlich gegenüber KollegInnen beispielsweise – das wären Entlassungsgründe.

Eine Entlassung ist sofort wirksam, bei der Kündigung gibt es Fristen.

Eine Impfverweigerung als Entlassungsgrund sehe ich wirklich nicht. Ob es als Grund für die Anfechtung einer Kündigung ausreicht, wenn ein Arbeitnehmer sagt, er sei nur gekündigt worden, weil er sich nicht impfen hat lassen, ist nicht klar – da kommt es sehr auf den Einzelfall an.

Kommt es hier auch auf die Berufsgruppe an?

Sicher geht es auch um die spezifische Tätigkeit. Ein Arbeitgeber könnte argumentieren, dass es in dem betreffenden Bereich notwendig ist, dass jemand geimpft ist. Da muss man sich anschauen, inwiefern tatsächlich ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an einer Impfung besteht.

Kannst du den Begriff „berechtigtes Interesse” bitte erklären?

Von einem berechtigten Interesse des Arbeitgebers kann man dann ausgehen, wenn ich in meiner beruflichen Tätigkeit sehr viel mit anderen Menschen zu tun habe, speziell mit gefährdeten Gruppen, wo für mich selbst oder für andere Menschen die Ansteckungsgefahr relativ hoch ist. Speziell im Gesundheitsbereich kann man da vielleicht davon ausgehen, dass in einigen Bereichen ein berechtigtes Interesse da ist – dazu muss aber eine konkrete Gefahrenlage da sein.

Es ist immer wieder von einer Impfpflicht die Rede – wie sieht es damit aus?

Es wäre theoretisch möglich, eine Impfpflicht zu erlassen – das Epidemiegesetz bietet die entsprechende Möglichkeit. Aber: Es ist bislang keine Impfpflicht erlassen worden. Wenn es eine Impfpflicht gäbe und der Arbeitgeber sagen würde, ich kann dich nicht beschäftigen, weil du nicht geimpft bist, dann wäre das eine Grundlage für weitere Konsequenzen. Wie gesagt, gibt es die aber nicht.

Darf der Arbeitgeber eigentlich fragen, welchen Impfstatus ich habe?

Grundsätzlich sind Gesundheitsdaten sehr sensible und besonders geschützte Daten. Der Arbeitgeber darf keine Daten sammeln, die ihn nichts angehen und an denen er eben kein berechtigtes Interesse hat, wie wir vorher geklärt haben. Ansonsten kann mich der Arbeitgeber fragen, aber wenn ich’s ihm nicht sage, habe ich keine Konsequenzen zu befürchten.

Und wenn man die Unwahrheit sagt, was hätte das für Konsequenzen?

Auch da kommt es wieder darauf an, ob die Impfung tatsächlich notwendig ist für meine berufliche Tätigkeit. Wenn ich zum Beispiel Pilot bin und ich in dem Land, in das ich fliegen soll, nur mit einem Impfschutz landen kann, und ich sage meinem Arbeitgeber gegenüber, ich sei geimpft, bin es aber gar nicht: Ja, dann habe ich ein Problem.