Unser Betriebsratsfonds wurde vor mittlerweile 14 Jahren eingeführt. In diesem Zeitraum wurde dem Fonds 336.415€ zugeführt und dieser hat an Zuschüsse und Aktionen wieder 283.196€ ausbezahlt. Trotzdem ist der Betriebsratsfonds für manche noch immer unbekannt.
Im November 2002 wurde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Jugend am Werk bezüglich der Einführung einer Betriebsratsumlage und deren Verwendungszwecke abgestimmt. Seit 1. Jänner 2003 werden von jedem/r MitarbeiterIn monatlich 0,1% vom Bruttogehalt für den Betriebsratsfonds abgezogen. Die Kassa wird jährlich von der AK überprüft und wurde immer als in Ordnung befunden. Die Jahresberichte sind in der Lesezone auf der Seite des Betriebsrates nachzulesen.
Die Verwendungszwecke sind:
- Sozialfonds
- Schadensfonds
- Fort- und Weiterbildung
- Förderung der Gesundheit
- Betriebliche Feiern
- Geschäftsführungskosten des BR
- Pensionsantrittsgeschenke
Aus dem Sozialfonds werden einmalige finanzielle Zuwendungen an KollegInnen geleistet, die durch unverschuldete Ereignisse, wie z.B.: Krankheit, Unfall,… in finanzielle Notlagen geraten.Zumeist stellen KollegInnen von Betroffenen oder der Betriebsrat in Stellvertretung ein Ansuchen auf Zuschuss aus dem Betriebsratsfonds. Dieses Ansuchen wird anonymisiert in einer Betriebsratssitzung besprochen und abgestimmt. Die Höchstgrenze des Zuschusses beträgt, lt. Empfehlung der Arbeiterkammer, € 720,-, da bis zu diesem Betrag die Steuerfreiheit gegeben ist.
Der Schadensfonds deckt Kosten für Schäden von KollegInnen ab, die in Ausübung ihres Dienstes entstanden sind. Ersatzleistungen für Bargeld sind wegen schwerer Überprüfbarkeit, ausgeschlossen. Jedoch werden z.B.: Sperrgebühren von Kreditkarten oder Kosten der Duplikatausstellung eines Führerscheins übernommen. Um einen Zuschuss für einen entstandenen Schaden zu erhalten, muss ein Ansuchen an den Betriebsrat gestellt werden, bei Eigentumsdelikten ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.
Aus dem Fort-& Weiterbildungsfonds werden an KollegInnen Zuschüsse gezahlt, die Weiterbildungen im beruflichen Kontext absolvieren und anderwärtig keine Abdeckung finden. Zuallererst ist dem Betriebsrat wichtig, dass an Jugend am Werk bzw. die Leitung die Übernahme an Weiterbildungskosten beantragt wird. Erst bei begründeter Ablehnung und auch der Ausschöpfung anderer Förderungen wie WAFF oder AK, schießt der BR einmal im Jahr 40% bis maximal € 250,- der Kosten zu. Hier ist ebenfalls ein Ansuchen an den Betriebsrat zu stellen und wird in der Betriebsratssitzung abgestimmt.
Der Zuschuss Förderung der Gesundheit wurde 2013 eingeführt. Für Heilbehelfe (z.B.: orthopädische Schuhe, Stützstrümpfe,…), zum Selbstbehalt bei Spitals-, Kur- oder Reha Aufenthalte, bei ärztlich angeordnete Therapien und für sportliche Gemeinschaftsaktivitäten von MitarbeiterInnen-Gruppen ab drei Personen, wird ein Zuschuss von 20% bis maximal €100,- gewährt.
Unter dem Verwendungszweck Geschäftsführungskosten des Betriebsrats fallen z.B.: die Ausgaben für die Betriebsversammlungen oder des Newsletters hinein. Die meisten Sacherfordernisse des Betriebsrates (Büro, Telefon, Büromaterial…) werden jedoch von Jugend am Werk zur Verfügung gestellt oder übernommen, so wie es das Arbeitsverfassungsgesetz auch vorsieht.
MitarbeiterInnen, die ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, erhalten Gutscheine in der Höhe von € 65,-.
Die höchsten Ausgaben für den Betriebsratsfonds stellen klarer Weise die Betriebsfeiern dar. Hier fallen vom Betriebsrat organisierte Feste und alle zwei Jahre die Zuschüsse für nicht-einrichtungsübergreifende Betriebsausflüge (-aktionen) hinein.
Um Zuschüsse erhalten zu können, muss an den Betriebsrat ein Antrag gestellt werden. Zur Erleichterung haben wir ein Antragsformular erstellt, das in der Lesezone (BR/BBM), gemeinsam mit dem aktuellen Betriebsratsregulativ, zu finden ist.
Angelika Hlawaty