Nächste Zielscheibe von WKÖ/IV: Fünfte Urlaubswoche und Kündigungsschutz im Mutterschutz

WKÖ/IV-Liste der Grauslichkeiten ist Angriff auf ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und Umwelt

„Die Liste der Grauslichkeiten von WKÖ und Industriellenvereinigung ist eine Aneinanderreihung von Angriffen auf ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und die Umwelt“, kommentiert Barbara Teiber, gf. Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), die kürzlich bekannt gewordene Liste an Bestellungen an die Bundesregierung.

„Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung machen sich die Mühe, fast 500 Forderungen zur Senkung von ArbeitnehmerInnen-, Umwelt- und KonsumentInnenrechtsstandards aufzustellen und jetzt sollen wir glauben, dass nicht an eine Umsetzung gedacht wird? Die Beschäftigten in diesem Land lassen sich nicht für dumm verkaufen“, so Teiber.

Fünfte Urlaubswoche

Die fünfte Urlaubswoche wird in dem Forderungspapier schlicht mit „Mehrkosten“ bezeichnet und die Verfasser stellen im Kommentar fest: „die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen.“ Dazu Barbara Teiber: „Die Wirtschaftsseite scheint zwar die Definition von Urlaub verstanden zu haben, allerdings nicht, dass dieser ein fundamentales Recht der Beschäftigten ist und nicht bloß Mehrkosten für das Unternehmen darstellt.“ Regenerationszeiten seien darüber hinaus auch wichtig für die Produktivität der ArbeitnehmerInnen, so Teiber.

Kündigungsschutz im Mutterschutz

Das Papier kritisiert weiter den umfassenden Kündigungsschutz im Mutterschutz. Wörtlich wird dieser mit dem Kommentar „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts erhöht die Personalkosten“ versehen. „Nach der Einführung des 12-Stunden-Arbeitstags scheint die Fantasie von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung völlig entfesselt zu sein“, kritisiert die gf. GPA-djp-Vorsitzende und kündigt an: „Die Gewerkschaften werden diese Liste ganz genau prüfen. Wir lassen uns unsere hohen österreichischen Standards nicht kaputtmachen.“

„Der 12-Stunden-Arbeitstag war offenbar erst der erste Teil eines Großangriffs auf die Beschäftigten in Österreich. Es ist erschreckend, dass hier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offenbar nur als Kostenstellen gesehen werden. Wir werden es dieser Regierung allerdings nicht so einfach machen“, so Teiber abschließend.

Der ÖGB und die Gewerkschaften betreiben eine Info-Hotline zum 12-Stunden-Arbeitstag. Sie ist erreichbar unter 0800 22 12 00 60.

Quelle: https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_0.a/1342593021038/home/wkoe/iv-liste-der-grauslichkeiten-ist-angriff-auf-arbeitnehmerinnen-konsumentinnen-und-umwelt

Bitte unterstützen: Mein Herz für ein soziales Österreich

Mein Herz für ein soziales Österreich

Ein Sozialsystem ist eine sehr sensible Sache. Österreich hat eines der am Besten funktionierenden. Jede/-r ÖsterreicherIn kann sich heute sicher sein, dass er/sie im Ernstfall gut versorgt ist. Die österreichische Bundesregierung will das ohne Plan und breite öffentliche Diskussion ändern. Damit bringen sie unser Sozialsystem ohne Notwendigkeit in Gefahr.

Wir treten mit unserem Herzen für ein soziales Österreich ein, weil wir uns dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung in Österreich weiter in hoher Qualität und für alle Menschen zugänglich ist, nicht das Geld über die Versorgung entscheidet.“ (https://herzfuersoziales.at/)

Zur Unterstützungserklärung geht’s hier:

https://herzfuersoziales.at/

Sternenmarsch in Linz für ein soziales Österreich:

https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_3.4.6.a/1342592422621/ueber-uns/bundeslaender/oberoesterreich/sternmarsch-fuer-ein-soziales-oesterreich-in-linz

NEU: Gesundheitsberuferegister

Aufgrund des Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) müssen sich                Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ab 1. Juli 2018 verpflichtend in ein Register eintragen lassen. 

Welche Berufsgruppen müssen sich registrieren lassen?

Unter anderem werden folgende Gesundheitsberufe erfasst: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / Diplomierter Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistent/-in, Pflegeassistent/-in, darunter fallen auch Diplomsozialbetreuer-Innen Altenarbeit/Behindertenarbeit/Familienarbeit und FachsozialbetreuerInnen Altenarbeit/Behindertenarbeit, Physiotherapeut/-in, Ergotherapeut/-in, Logopädin/Logopäde.

Bis wann muss ich mich registrieren lassen?

Alle, die ihren Beruf bereits ausüben, müssen sich bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen, alle anderen vor Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit. BerufseinsteigerInnen nach dem 1. Juli 2018 müssen sich bereits vor Beginn registrieren lassen.

Welche Registrierungsbehörden sind zuständig?

Die Arbeiterkammer führt die Registrierung für die AK-Mitglieder durch (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende)

Wie erfolgt die Registrierung?

Für die Registrierung sind ein ausgefülltes Formular sowie die erforderlichen Dokumente persönlich oder online (gbr.arbeiterkammer.at) bei der AK einzubringen.

In größeren Betrieben kann die Registrierung auch im Unternehmen stattfinden.

Bietet Jugend am Werk eine Registrierung im Unternehmen an?

Ja! Die Registrierung für Angestellte von Jugend am Werk ist in Zusammenarbeit mit der AK bei Jugend am Werk geplant. Voraussichtlich wird im ersten Quartal 2019 die Registrierung durchgeführt. Detaillierte Informationen werden von Seite der Zentrale noch folgen.

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (z.B.: Reisepass)
  • Qualifikationsnachweis (z.B.: Zeugnis, Diplom)
  • Passfoto

Die Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Linktipps:

https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/FAQs_zum_Gesundheitsberuferegister.pdf

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/professional/gesundheitsberuferegister/gesundheitsberuferegister

https://www.bmgf.gv.at/home/Gesundheit/Berufe/Gesundheitsberuferegister/