Urlaubverbrauch – Wer entscheidet darüber?

Jeder von uns hat mindestens fünf Wochen Urlaubsanspruch. Fragen, muss ich zu einem bestimmten Zeitpunkt in Urlaub gehen oder wer bestimmt wann ich auf Urlaub gehe, werden immer wieder an uns gestellt.
Beim Thema Urlaubsverbrauch ist das Einvernehmen zwischen MitarbeiterIn und Leitung unerlässlich! Der/die ArbeitgeberIn darf nicht einseitig Urlaub anordnen und umgekehrt darf der/die ArbeitnehmerIn nicht eigenmächtig Urlaub antreten. Daher ist es wichtig den Zeitpunkt des Urlaubsantritts und die Urlaubsdauer konkret zu vereinbaren. Die Urlaubsvereinbarung ist zwar an keine Formvorschriften gebunden, wir empfehlen aber die Urlaubsvereinbarung unbedingt schriftlich zu dokumentieren. Auch die Konsumation von Vertretungsurlaub und Zeitausgleich empfehlen wir schriftlich festzuhalten. Bei Jugend am Werk werden die Urlaubsvereinbarungen von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich gehandhabt. So werden Urlaubsvereinbarungen z.B.: per Mail, in Teambesprechungen oder in der Zeiterfassung (Wunschdienst) getroffen. Wie auch immer, die Dokumentation über den Zeitpunkt und die Dauer des Verbrauchs von Freizeitguthaben sollte immer gegeben sein. Im Falle des Falles ist es immer gut etwas schriftlich in der Hand zu haben.

Angelika Hlawaty