Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir wünschen Euch schöne Feiertage, ein frohes Fest, Gesundheit, Glück und viel Erfolg für 2018!
Alles Gute,
im Namen des Betriebsratsteam,
Angelika Hlawaty
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag seit 1.1.2016 mit 400 Euro abgegolten, der mit der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und ab 2013 auch einen “Pendlereuro” geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.
Pendlerrechner
Ab 2014 ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend, ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben, und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich.
Drittelregelung
Auch Teilzeitbeschäftigte, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, können ab vier Arbeitstagen pro Monat das große oder das kleine Pendlerpauschale geltend machen:
So kommen Sie zu Ihrem Pendler-pauschale
Mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beantragen Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33. Dann können das Pendlerpauschale und das Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Wenn das Pauschale noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, machen Sie das Pendlerpauschale im Rahmen der Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend!
Textauszug AK Wien