Information Krisenstab 23.07.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit 22. Juli trat eine neue COVID-19-Öffnungsverordnung in Kraft, gleichzeitig gab das Land Wien eine zusätzliche Verordnung mit Verschärfungen heraus.
Für Jugend am Werk bleiben die Regelungen betreffend Maskentragen weiterhin, wie Ende Juni 2021 bekannt gegeben, aufrecht.

Maskentragen in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Vollbetreutes Wohnen sowie Tagesstruktur

Personen, die die 3G-Regel erfüllen (gilt für Mitarbeiter/innen, aber auch für Teilnehmer/innen und Bewohner/innen) und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, können anstatt der FFP2-Maske einen enganliegenden Mund-Nasenschutz verwenden.

Wenn körperliche Nähe über einen längeren Zeitraum unvermeidlich ist (z.B. bei Pflegetätigkeiten, …) empfiehlt der Krisenstab, nach Möglichkeit beidseitig FFP2-Maske zu tragen.

Teilbetreutes Wohnen

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Bewohner/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Bewohner/innen aus.

Fahrtendienst

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen können anstelle der FFP2-Maske einen enganliegenden Mund-Nasenschutz tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasenschutz tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen Mund-Nasenschutz tragen. Einzelfahrten für Kunden/innen, denen das Tragen einer FFP2 Maske oder eines Mund-Nasenschutzes nicht zugemutet werden kann, werden soweit wie möglich rückgebaut.

Projekte der beruflichen Integration

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist ein enganliegender Mund-Nasenschutz zu tragen.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Teilnehmer/innen aus.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die Standorte der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH betreten, haben einen 3G-Nachweis vorzulegen und müssen in geschlossenen Räumen durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen.

Maskentragen in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Teilnehmer/innen sind weiterhin verpflichtet, einen gültigen 3G-Nachweis bereit zu halten.

Mitarbeiter/innen und Teilnehmer/innen, die die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, sind in Schulungs- oder Ausbildungsräumen vom Tragen einer Maske befreit.

Falls der Mindestabstand unterschritten wird, ist in Schulungs- oder Ausbildungsräumen ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Beim Betreten und beim Aufenthalt auf Gängen, frei zugänglichen Aufenthaltsbereichen im Innenraum, Toiletten oder Nassräumen und Garderoben ist von allen Personen ein enganliegender Mund-Nasenschutz verpflichtend zu tragen.

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist bei Kunden/innen-Kontakt ein enganliegender Mund-Nasenschutz zu tragen.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die Standorte der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH betreten, haben einen 3G-Nachweis vorzulegen und sind vom Tragen einer Maske befreit. Ansonsten muss in geschlossenen Räumen durchgehend ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

Maskentragen bei Seminaren und Kursen des Kompetenz-Zentrums

Seminarteilnehmer/innen sowie Vortragende haben am Beginn der Weiterbildungsveranstaltung verpflichtend einen gültigen negativen PCR-Test (zB den Rachenspültest) vorzuweisen. Während des Seminars oder der Weiterbildungsveranstaltung sind dann alle Teilnehmer/innen sowie die Vortragenden beim Einhalten eines Mindestabstands von einem Meter vom Tragen einer Maske befreit.

Maskentragen im Verein Jugend am Werk

In den Büroräumlichkeiten sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kunden/innen-Kontakt haben, die 3G-Regel erfüllen und den Mindestabstand von einem Meter einhalten, vom Tragen einer Maske befreit.

Im Fall von Kunden/innen-Kontakt (etwa beim Empfang) ist ein enganliegender Mund-Nasenschutz zu tragen.

Bei Beratungsgesprächen kann von Mitarbeiter/innen ein enganliegender Mund-Nasenschutz anstelle der FFP2-Maske verwendet werden, wenn der/die Teilnehmer/in ebenfalls die 3G-Regel nachweislich erfüllt. In diesem Fall reicht auch ein enganliegender Mund-Nasenschutz bei den Teilnehmer/innen aus.

Externe Personen (Dienstleister, Besucher/innen)

Externe Personen, die die Zentrale betreten und einen 3G-Nachweis vorlegen, sind vom Tragen eines Mund-Nasenschutzes befreit.
Ohne 3G-Nachweis müssen externe Personen in geschlossenen Räumen durchgehend einen Mund-Nasenschutz tragen.

An den Standorten liegen ausreichend Mund-Nasenschutz-Masken und auch FFP2-Masken auf.

Allen Personen – unabhängig ob Teilnehmer/in, Bewohner/in oder Mitarbeiter/in, die weiterhin gerne FFP2-Maske tragen möchten, kann diese zur Verfügung gestellt werden.  

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 23. Juli 2021, 14 Uhr

Bestätigte Infektionen (4) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (2 Infektionen):

  • 1 Mitarbeiter/in Zeitlich befristetes Wohnen Hyblerpark (Test am 12. Juli – Quarantänezeitraum bis Juli 2021)
  • 1 Bewohner/in Kinder- und Jugendwohngemeinschaft Brunner Straße (Test am 09. Juli – Quarantänezeitraum bis Juli 2021)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (2 Infektionen)

  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 12. Juli – Quarantänezeitraum bis Juli 2021)
  • 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 10. Juli – Quarantänezeitraum bis Juli 2021)

Gemeinsam gegen Corona!

DANKE für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

JaW-Kollegin im Interview

Unsere Kollegin Priska Schantl gab im Interview Zeitschrift “Kompetenz” Einblicke in die Arbeit in einer WG im Bereich Behindertenarbeit. Besonders das letzte Jahr war sehr belastend. Corona-Bonus gibt es von der Regierung für den Sozialbereich keinen.

Hier zum Interview: https://kompetenz-online.at/2021/07/05/behindertenbetreuerin-schantl-steter-tropfen-hoehlt-den-stein/