Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Information zur 2,5 G-Regel am Arbeitsplatz und SWÖ-Zusatzkollektivvertrag
Mit 15. November wurde nun die 2,5-G-Regel allgemein am Arbeitsplatz in ganz Österreich angekündigt (die gesetzliche Grundlage ist noch ausständig), womit neben dem Status als geimpft oder genesen (mit den jeweils gültigen Fristen) nur mehr ein PCR-Test, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, Gültigkeit haben soll. Als Übergangsfrist gilt weiterhin ein Zeitraum bis 14. November, wo Arbeitnehmer/innen als Alternative auch dauerhaft eine FFP2-Maske tragen dürfen. Ab dem 15. November dürfen Arbeitnehmer/innen, die keinen gültigen 2,5 G-Nachweis haben, den Arbeitsort nicht mehr betreten, wobei der Dienstgeber stichprobenartig die Nachweise überprüfen soll. Die Standortleitungen werden diese stichprobenartigen Kontrollen auch durchführen.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf den „Zusatzkollektivvertrag zum SWÖ-Kollektivvertrag“, der besagt, dass wenn eine Testverpflichtung aus einem Gesetz oder einer Verordnung resultiert, für die Zeit der Testung für die Mitarbeiter/innen ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht.
Diese Regelung gilt noch bis inklusive 31. Dezember 2021.
Information zu den Impfstraßen von Jugend am Werk für die dritte Impfung
Für die dritte Corona-Schutzimpfung bei Jugend am Werk wurden nun folgende Termine und Standorte (jeweils von 9-16 Uhr) fixiert:
Donnerstag, 11. November 2021: Standort Elisenstraße 45, 1230 Wien
Dienstag, 23. November 2021: Standort Hirschstettner Straße 28, 1220 Wien
Donnerstag, 25. November 2021: Standort Landstraßer Hauptstraße 146/6, 1030 Wien
Freitag, 26. November 2021: Standort Seeböckgasse 12-14, 1160 Wien
Dienstag, 30. November 2021: Standort Hochstraße 14, 1230 Wien
Donnerstag, 2. Dezember 2021: Standort ALPHA, Am langen Felde 32, 1220 Wien
Freitag, 3. Dezember 2021: Standort Lehrbetrieb Moderne Berufsausbildung, 1210 Wien, Louis-Häfliger-Gasse 6
Sofern der Bedarf die Kapazität der Impfstraßen übersteigt, werden auch noch zusätzliche Termine organisiert.
Die Auffrischungsimpfung wird mittlerweile allen Personen empfohlen, sofern der Termin der Zweitimpfung 6 Monate zurückliegt – bei Personen, die mit dem Einmalimpfstoff von Johnson und Johnson geimpft wurden, wird eine Auffrischungsimpfung bereits ab 28 Tagen nach der Impfung angeraten.
Selbstverständlich bleibt es allen Personen auch freigestellt, ob sie sich erst später impfen lassen möchten.
Falls Mitarbeiter/innen Interesse haben, das Angebot von Jugend am Werk zu nutzen, wird darum ersucht, sich mit der jeweiligen Standortleitung in Verbindung zu setzen, die dann die Anzahl der benötigten Impfungen für die jeweiligen Impfmöglichkeiten an den Impfkoordinator bei Jugend am Werk (Wolfgang Bamberg) bekannt gibt. Mitarbeiter/innen in der Zentrale von Jugend am Werk wenden sich bitte direkt an den Impfkoordinator.
Falls es interessierte Personen gibt, die ihre erste Impfung erhalten möchten, ist dies natürlich ebenfalls möglich, wobei die Zweitimpfung dann über eine öffentliche Impfstraße oder ein Impfzentrum abgewickelt wird. Bitte dies aber unbedingt wieder bei der Anmeldung bekannt geben, wenn es sich um eine Erstimpfung handelt.
Genesene Personen sollten vorab ärztlich abklären lassen, ob neben einer bereits erhaltenen ersten Impfung, die in jedem Fall empfohlen wird, auch eine zweite Impfung angeraten wird. Momentan gibt es hier noch keine klare Empfehlung des Nationalen Impfgremiums, eine zweite Impfung kann aber auf Verlangen „off label“, also auf ausdrücklichen Wunsch, aber nicht behördlich angeraten, erfolgen.
Zur Impfung mitzubringen sind:
– E-Card
– Ein ausgefüllter „Aufklärungsbogen“ – falls notwendig unterschrieben von der jeweils vertretungsberechtigten Person
– Ein Impfpass – idealerweise jener Impfpass, in den auch die anderen COVID-19-Impfungen eingetragen wurden
– Allfällige medizinische Dokumente für das Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin
Selbstverständlich steht es allen Personen frei, sich auch über andere Impfangebote eine Auffrischungsimpfung verabreichen zu lassen. Neben den Impfangeboten der Stadt Wien gibt es auch eine Liste der teilnehmenden Ärzte/innen sowohl auf der Website der Stadt Wien unter www.wien.gv.at/spezial/corona-impfordination als auch auf der Website der Wiener Ärztekammer unter www.impfordi.at .
Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 2. November 2021, 15 Uhr
Bestätigte Infektionen (14) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:
Jugend am Werk Verein (1 Infektion)
· 1 Mitarbeiter/in Zentraler (Test am 24. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 6. November 2021)
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (3 Infektionen):
· 1 Nutzer/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 22. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 4. November 2021)
· 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 22. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 4. November 2021)
· 1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 19. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. November 2021)
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (10 Infektionen)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)
1 Teilnehmer/in Projekt AusbildungsFit STAR (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 16. November 2021)
· 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 15. November 2021)
· 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory (Test am 1. November 2021 – Quarantänezeitraum bis 15. November 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 27. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 9. November 2021)
· 1 Teilnehmer/in Bildungscampus Elektro (Test am 25. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 7. November 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 25. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 7. November 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb WTB (Test am 30. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 6. November 2021)
· 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 21. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 4. November 2021)
· 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 20. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 3. November 2021)
Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!
Der Krisenstab von Jugend am Werk