Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Information zur 2,5 G-Regel am Arbeitsplatz bei Jugend am Werk
Mit 1. November 2021 gilt für das Betreten des Arbeitsplatzes bei Jugend am Werk mit Dienstort in Wien eine 2,5 G-Regel, wobei neben dem Status als geimpft oder genesen (mit den jeweils gültigen Fristen) auch ein PCR-Test, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, Gültigkeit hat. Als Übergangsfrist ist ein Zeitraum bis 14. November vorgesehen, wo Arbeitnehmer/innen als Alternative auch dauerhaft eine FFP2-Maske tragen dürfen. Ab dem 15. November dürfen Arbeitnehmer/innen, die keinen gültigen 2,5 G-Nachweis haben, den Arbeitsort nicht mehr betreten, wobei der Dienstgeber stichprobenartig die Nachweise überprüfen soll. Die Standortleitungen werden diese stichprobenartigen Kontrollen auch durchführen.
Falls Mitarbeiter/innen nicht geimpft oder genesen sind, müssen diese einen gültigen PCR-Test vorlegen, wobei es ausreicht, wenn die Gültigkeit des PCR-Testes mit Dienstbeginn gegeben ist.
Wenn kein gültiger Test vorgelegt werden kann, ist die betreffende Person nicht arbeitsfähig und es muss Urlaub oder Zeitausgleich konsumiert werden. Falls trotz nachweislich rechtzeitiger Probennahme ein PCR-Testergebnis verzögert, also nicht innerhalb von 24 Stunden nach Probennahme, zugestellt wird und daher der Dienst nicht angetreten werden kann, liegt eine Dienstverhinderung nach § 8 Angestelltengesetz vor.
Da gerade Kolleginnen und Kollegen aus Niederösterreich immer wieder vor der Herausforderung stehen, ein PCR-Testangebot nutzen zu können, möchten wir auf das Angebot der Apothekerkammer verweisen, die eine Liste mit Apotheken, die kostenlose PCR-Tests anbieten (nach Bundesländern geordnet), erstellt hat und die unter https://www.apothekerkammer.at/gratis-schnelltests abrufbar ist. Aktuell empfiehlt sich noch die telefonische Kontaktaufnahme mit der gewählten Apotheke vorab, ob das PCR-Testangebot bereits zur Verfügung steht.
Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 28. Oktober 2021, 15 Uhr
Bestätigte Infektionen (16) mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:
Jugend am Werk Verein (1 Infektion)
- 1 Mitarbeiter/in Zentrale (Test am 24. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 6. November 2021
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH (5 Infektionen):
- 1 Nutzer/in Werkstätte Wurlitzergasse (Test am 22. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 4. November 2021)
- 1 Mitarbeiter/in Zentraler Fahrtendienst (Test am 22. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 4. November 2021)
- 1 Mitarbeiter/in Berufliche Integration Obere Donaustraße (Test am 19. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 2. November 2021)
- 1 Bewohner/in Tausendblum (Test am 16. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. Oktober 2021
- 1 Nutzer/in Werkstätte Thermensiedling (Test am 14. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 28. Oktober 2021)
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH (10 Infektionen)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 27. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 9. November 2021
- 1 Teilnehmer/in Bildungscampus Elektro (Test am 25. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 7. November 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 25. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 7. November 2021
- 1 Mitarbeiter/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 21. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 4. November 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 20. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 3. November 2021)
- 1 Teilnehmer/in AusbildungsFit STAR (Test am 20. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 1. November 2021)
- 2 Teilnehmer/innen Lehrbetrieb Lorenz-Müller-Gasse (Test am 18. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 31. Oktober 2021)
- 1 Teilnehmer/in Lehrbetrieb Technologiezentrum (Test am 17. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 31. Oktober 2021)
- 1 Teilnehmer/in Projekt #futurefactory Test am 18. Oktober 2021 – Quarantänezeitraum bis 29. Oktober 2021
Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!
Der Krisenstab von Jugend am Werk