Verlängerung Sonderfreistellung und Sonderbetreuung

Sonderfreistellung für Schwangere verlängert, Impfstatus nicht mehr relevant

Ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche besteht für Schwangere ohne vollständigen Impfschutz vermehrt die Gefahr eines schwereren Krankheitsverlaufes bei einer Infektion mit COVID-19.

Daher gibt es einen Freistellungsanspruch für werdende Mütter. Das betrifft Schwangere (ab der 14. Schwangerschaftswoche) mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist. Arbeitgeber*innen sind ab diesem Zeitpunkt angehalten durch Änderung der Arbeitsbedingungen oder Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz eine Gefährdung zu vermeiden. Auch die Möglichkeit von Homeoffice muss dabei geprüft werden.

Ist das nicht möglich, hat die schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber*innen bekommen die Kosten vom Krankenversicherungsträger ersetzt.

Impfstatus nicht mehr relevant

Seit dem 18. März 2022 spielt der vollständige Impfschutz für den Sonderfreistellungsanspruch keine Rolle mehr. Alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, die Arbeiten mit erforderlichem Körperkontakt ausüben, haben bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf die Sonderfreistellung.

Der Anspruch wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Risikofreistellung

Verlängerung der Risikogruppenfreistellung bis 31. Mai 2022. Die Risikogruppenfreistellung war zuletzt bis 31.03.2022 befristet. Mit der Verordnung vom 28. März 2022 (BGBl II 126/2022) wurde der Zeitraum für mögliche Freistellungen bis 31. Mai 2022 verlängert.

Sonderbetreuung

Die Regelung zur Sonderbetreuungszeit wurde verlängert. Mit der Verordnung (BGBl II 115/2022) wurde der zeitliche Geltungszeitraum von § 18b Abs 1, 1a AVRAG nunmehr bis zum Ablauf des 8. Juli 2022 verlängert.

Information Krisenstab 29.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Leider gibt es nach wie vor noch keine verbindlichen Regelungen oder Informationen darüber, wie die Änderungen der Teststrategie ab 1. April 2022 umgesetzt werden sollen, da die entsprechende Verordnung nach wie vor ausständig ist. Neben der bundesweit beschränkten Ausgabe von maximal 5 kostenlosen PCR-Tests sowie 5 Antigentests pro Person soll es ja für bestimmte Berufsgruppen bzw. im Verdachtsfall einer Erkrankung weiter kostenlose Testmöglichkeiten geben. Wir bedauern diese unangenehme Situation der Unklarheit und versuchen so rasch wie möglich zu informieren, wenn wir neue Informationen erhalten.

PCR-Tests bei Jugend am Werk

Die PCR-Testkits von Lead Horizon werden weiterhin kostenlos ausgegeben, bis wir eine andere Information erhalten. Die Verordnungen auf Bundesebene und in Wien beschränken die verpflichtende Testung auf bestimmte Berufsgruppen, die im Kontakt mit vulnerablen Personen stehen. Hier werden wir am 31. März 2022 im Krisenstabsmail informieren, für welche Bereiche bei Jugend am Werk noch eine verpflichtende Testung ab 1. April 2022 vorgeschrieben ist.

Definitiv ausgenommen ist hier bereits die komplette Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH.

Als Krisenstab möchten wir auch betonen, dass für verpflichtende PCR-Testungen Jugend am Werk als Arbeitgeber entsprechende Testkits kostenlos für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen muss. Jene fünf privaten PCR-Tests pro Monat, die bundesweit für die private Nutzung an Personen ausgegeben werden, müssen daher nicht für berufliche Testungen verwendet werden.

Keine PCR-Testpflicht mehr bei Weiterbildungsveranstaltungen/Seminaren

Ab dem 4. April 2022 entfällt die PCR-Testpflicht bei Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen bei Jugend am Werk für alle internen und externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Weiterhin gilt allerdings die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske während der Weiterbildungsveranstaltung oder während des Seminars.

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Interview mit JaW-WG-Betreuer in der A&W

Die Zeitschrift Arbeit & Wirtschaft führte Interviews mit Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialbereichs, unter der Überschrift: Die “wahren Leistungsträger:innen” in der Coronakrise:Was hat sich seither verändert?

Auch ein Betreuer einer JaW-WG wurde interviewt. Hier das Interview: https://www.arbeit-wirtschaft.at/die-wahren-leistungstraegerinnen/