Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Den Krisenstab haben zahlreiche Anfragen nach dem letzten Informationsmail erreicht.
Klarstellen möchten wir einleitend:
Bei der Anweisung der Maskenpflicht in Innenräumen handelt es sich nicht um eine Regelung, die der Krisenstab beschlossen hat, sondern um eine Vorgabe aufgrund der Wiener-COVID-Maßnahmenbegleitverordnung.
Die Maskenpflicht ist daher verpflichtend einzuhalten.
Keine 2,5G-Regel mehr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
Bei der 2,5 G-Regel am Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk handelt es sich im Bereich der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH um eine innerbetriebliche Verschärfung, die zwar mit dem allgemein hohen Infektionsgeschehen argumentierbar ist, aber nicht auf den Schutz von vulnerablen Zielgruppen abzielt.
Da im Bereich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer seitens des Fördergebers kein 3G-Nachweis mehr zu erbringen ist, fallen ab 15. März 2022 nun auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH nicht mehr unter die 2,5G-Regel. Auch die Kontrollpflicht des Arbeitgebers entfällt damit ab sofort. Wir empfehlen aber weiterhin eine regelmäßige Testung und bitten umso mehr um die Einhaltung der Maskenpflicht.
2,5G-Regel am Arbeitsplatz bei Jugend am Werk
Für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugend am Werk Sozial:Raum sowie im Verein gilt bei Jugend am Werk weiter die 2,5G-Regel.Als Nachweis gelten ein gültiges Impfzertifikat, ein Genesungsnachweis bzw. ein negativer PCR-Test.
Im Krisenstabsmail vom 10. März hat sich hier ein Fehler eingeschlichen, da ein Nachweis über neutralisierende Antikörper laut Verordnung nicht mehr akzeptiert wird. Akzeptiert wird dafür aber eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde. Bitte um Beachtung!
Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!
Der Krisenstab von Jugend am Werk