Information Krisenstab 24.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Betreffend der Maskenpflicht bei Jugend am Werk gibt es aktuell keine Veränderungen, denn die Wiener Maßnahmenbegleitverordnung hat hier schon bisher strengere Regelungen als der Bund vorgeschrieben.

Information betreffend der Quarantäneregelungen

Wir bitten um Beachtung, dass die derzeit in den Medien präsentierte Neuerung der jüngsten bundesweiten Corona-Verordnung betreffend die Quarantäne-Regelung von der Landesregierung in Wien noch evaluiert wird.

Laut der Bundesverordnung dürfen mit COVID-19 infizierte Personen, die keine Krankheitssymptome haben, ab sofort nach fünf Tagen die Isolation verlassen, ohne sich freitesten zu müssen. Dabei müssen sie aber für weitere 5 Tage konsequent die FFP2-Maske im Kontakt mit anderen Menschen tragen. Es ist davon auszugehen, dass die Stadt Wien hier vor allem im Bereich der Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung dieses frühe automatische Quarantäneende nicht zulassen wird. Hier bitten wir daher noch um Geduld, bis die endgültigen Bestimmungen feststehen.

Quarantäne-Ende und Besuch TagesstrukturDer Krisenstab weist darauf hin, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnangeboten, die an COVID-19 erkrankt sind und nach dem Ende der 10-tägigen Quarantäne keine Krankheitssymptome mehr haben, auch ohne negativem PCR-Test wieder das Wohnangebot verlassen und eine Tagesstruktur aufsuchen dürfen. Ein negativer PCR-Test ist hier nicht notwendig und kann auch nicht verlangt werden. Ein negativer PCR-Test ist nur dann notwendig, wenn sich Bewohnerinnen und Bewohner, die seit 48 Stunden keine Symptome haben, bereits nach 5 Tagen Quarantäne frühzeitig freitesten möchten.

Darüber hinaus empfiehlt es sich bei Personen, die von COVID-19 genesen sind, für zumindest 4 Wochen keine PCR-Tests abzunehmen. Link zum Intranet zur Empfehlung der MA15

Lockerungen bei ungeimpften Kontaktpersonen

Seit Anfang dieser Woche müssen Personen ohne COVID-19-Impfung, die Kontakt zu einer erkrankten Person hatten und damit als Kontaktpersonen gelten, nicht mehr automatisch in Quarantäne, sondern es reicht aus, konsequent die FFP2-Maske im Kontakt mit anderen Menschen zu tragen (am Arbeitsplatz, aber auch im privaten Wohnbereich).Untersagt ist nur der Besuch von Orten und Einrichtungen, wo das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske nicht möglich ist (zB Gastronomie, Großveranstaltungen), es kann die jeweils lokale Gesundheitsbehörde aber immer auch strengere Auflagen beschließen. Ebenfalls untersagt ist der Besuch von Einrichtungen mit „vulnerablen Personen“, dazu zählen Pflegeheime, aber zB auch Angebote von Jugend am Werk wie Wohnen, Fahrtendienst und Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen. Ungeimpfte Mitarbeiter/innen bei Jugend am Werk in diesen Bereichen dürfen also trotz der Lockerungen als Kontaktpersonen weiter nicht zur Arbeit kommen.

Grundsätzlich nicht als Kontaktpersonen gelten vollständig immunisierte Personen über 12 Jahre mit drei „immunologischen Ereignissen“ (zB 3 Impfungen oder 2 Impfungen und eine Genesung – sofern die Gültigkeit dieser Ereignisse noch aktuell ist) – bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr reichen 2 Ereignisse aus.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 24. März 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 12, 18.3.-24.3.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (175)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(0 Infektionen)Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(111 Infektionen)Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(64 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (1.645)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein(16 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(857 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(772 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk