Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Lockerungen in den Werkstätten: Caféhäuser, Sport und Musizieren
Ab sofort können die Caféhäuser in den Werkstätten wieder öffnen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht, außer für die Gäste bei Tisch.
Sport und Bewegung sind wesentliche Bestandteile des Aktivitätsangebotes an den Standorten. Ab sofort kann sowohl Mannschaftssport im Freien (z.B. Fußball, etc.) als auch das Turnen in Kleingruppen in Innenräumen unter Einhaltung des 2 Meter Abstandes wieder stattfinden.
Auch Musizieren ist ab sofort wieder möglich. Bevorzugt im Freien, aber auch in Kleingruppen bei geöffneten Fenstern und unter Einhaltung eines 2 Meter Abstandes.
Urlaubsaktionen im Wohnbereich und in den Werkstätten
Es ist wichtig, dass die Bewohner/innen und Teilnehmer/innen die sommerliche Corona-Pause zur Entspannung nutzen können.
Es können Urlaubsaktionen durchgeführt werden und auch die Belegung von Doppelzimmern ist möglich, sofern die Teilnehmer/innen das möchten.
Auch die bereichsübergreifende Outdoor-Sportwoche („Tipi-Woche“) kann heuer wieder durchgeführt werden. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.
Maskentragen in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
Zwar bringt die mit 16. April in Kraft getretene 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung einige Lockerungen auch betreffend des Tragens einer Maske mit sich, aber unter anderem im Bereich der AMS-Maßnahmen bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske derzeit weiter aufrecht.
Auch das Arbeitsmarktservice hat klargestellt, dass die Maskenpflicht im Rahmen der AMS-Schulungen und damit auch im Bereich der Angebote der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH weiterhin Gültigkeit hat.
Die Maskenpflicht gilt für Teilnehmer/innen, aber auch für Mitarbeiter/innen!
Gültigkeit Grüner Pass nun 365 Tage
Die Gültigkeit des Grünen Pass wurde nun auf 365 Tage verlängert, sofern Personen eine dreifache Impfung erhalten haben.
Bei Personen mit Genesungsstatus bzw. nur zwei Impfungen bleibt die Gültigkeit mit 180 Tagen bestehen.
Eine Ausnahme gibt es hier für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage sowohl an Corona erkrankt sind, also auch danach ihre zweite Impfung erhalten haben – hier wird ebenfalls die Gültigkeit auf 365 Tage verlängert.
Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 21. April 2022, 13 Uhr
STAND: Woche 16, 15.4.-21.4.2022
Wöchentlicher Statusbericht
der Organisation Jugend am Werk
Bestätigte Infektionen (28)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:
Jugend am Werk Verein
(1 Infektion)
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(15 Infektionen)
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(12 Infektionen)
STAND: seit 01.03.2020
Gesammelte Meldungen
Genesene Personen nach einer Infektion (2.099)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:
Jugend am Werk Verein
(24 Infektionen)
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.121 Infektionen):
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(954 Infektionen)
Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!
Der Krisenstab von Jugend am Werk