Information Krisenstab 19,05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Keine 2,5G-Pflicht mehr für Teilnehmer/innen und Bewohner/innen

Mit 1. Juni 2022 fällt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich der Angebote der Tagesstruktur, Mobilität und auch im Bereich des vollbetreuten Wohnens die bisherige 2,5G-Pflicht. Damit erfolgt nun bei allen Dienstleistungsangeboten der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH keine 2,5G-Kontrolle mehr bei Teilnehmern/innen bzw. Bewohnern/innen.

Als einzige Ausnahme bleibt laut aktueller Verordnung die 2,5G-Pflicht nur für Neuaufnahmen im vollbetreuten Wohnen aufrecht, hier müssen die neuen Bewohnerinnen und Bewohner bei der Neuaufnahme über einen aktuell gültigen 2,5G-Nachweis verfügen.

Für Mitarbeiter/innen bleibt die 2,5G-Regel im Bereich der Angebote der Tagesstruktur, Mobilität und auch im Bereich des teilbetreuten und vollbetreuten Wohnens allerdings weiterhin aufrecht!

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 19. Mai 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 20, 13.5-19.5.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (16)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(0 Infektionen)Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(9 Infektionen)Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(7 Infektionen)

 

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.191)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein(25 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(1.181 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(985 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 12.05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben im Krisenstab intensiv darüber diskutiert, wie wir aufgrund der steigenden Temperaturen Erleichterungen in Bezug auf das Tragen der FFP2-Masken beschließen können und möchten heute das Ergebnis kommunizieren – die Erleichterungen treten mit 13. Mai 2022 bis auf Widerruf bei Jugend am Werk in Kraft. Selbstverständlich kann aber auf eigenen Wunsch auch weiterhin überall dort Maske getragen werden, wo Erleichterungen kommuniziert werden.Wir wissen um die Belastung für alle Kolleginnen und Kollegen, die weiterhin Maske tragen müssen – vor allem auch in Bereichen, wo körperlich anstrengende Tätigkeiten verrichtet werden.Uns ist auch bewusst, dass es teils nicht nachvollziehbare Unterschiede beim verpflichtenden Maskentragen gibt, aber wir sind auch als Krisenstab daran gebunden, behördliche Vorgaben einzuhalten.

Keine FFP2-Maskenpflicht in Büroräumlichkeiten

In allen Büroräumlichkeiten bei Jugend am Werk sind Mitarbeiter/innen vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.Einzige Ausnahme: Eine FFP2-Maske ist dann zu tragen, wenn am jeweiligen Standort noch Maskenpflicht vorgeschrieben ist (siehe die nachfolgende Auflistung der einzelnen Bereiche) und direkter Kontakt unter einem Meter mit Teilnehmern/innen bzw. Bewohnern/innen besteht.

Keine FFP2-Maskenpflicht bei Seminaren in der Erika-Stubenvoll-Akademie

In allen Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen der Erika-Stubenvoll-Akademie sind Vortragende sowie Teilnehmende vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Information zur FFP2-Maskenpflicht in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Supervision und Teambesprechungen

Bei Supervisionen und Teambesprechungen kann das Tragen der Maske entfallen, sofern ein Meter Abstand eingehalten wird.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen.

Werkstätten und Tagesstrukturen

Bitte das aktualisierte Präventionskonzept (einsehbar im Corona-Informationsbereich im Intranet) beachten, das einige Änderungen (u.a. in Bezug auf Mittagessen) enthält.

Sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen gilt die FFP2-Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes nur mehr auf Allgemeinflächen wie Gängen, Toiletten, etc.In der eigenen Gruppe muss keine Maske mehr getragen werden.

Bei dauerhafter Unterschreitung des 1-Meter-Abstandes (z.B. bei Pflegetätigkeiten) ist weiterhin das beidseitige Tragen der FFP2-Maske verpflichtend, sofern dies seitens der Teilnehmerin/des Teilnehmers möglich ist.

Zusatz: Fehltageregelung im Bereich Tagesstruktur ab 1. Juni 2022 wieder in Kraft

Ein offizielles Schreiben des Fonds Soziales Wien ist noch nicht eingetroffen, aber es wurde bereits bestätigt, dass die seit März 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie ausgesetzte Fehltageregelung für den Bereich der Tagesstrukturen ab 1. Juni 2022 wieder eingesetzt wird.

Das bedeutet konkret:

·         Für Teilnehmer/innen der Tagesstruktur, die bereits vor dem 01.06.2022 eine Tagesstruktur besucht haben, gelten für den Zeitraum von 01.06.2022 bis 31.12.2022 maximal 50 vom Träger mit dem FSW verrechenbare Fehltage.

·         Für Teilnehmer/innen der Tagesstruktur, die ab 01.06.2022 in die Leistung eintreten, gilt eine Aliquotierung laut der ergänzenden spezifischen Richtlinie des Fonds Soziales Wien für die Leistung Tagesstruktur: Eintritt ab 01.06.2022: maximal 29 Tage Eintritt ab 01.07.2022: maximal 25 Tage Eintritt ab 01.08.2022: maximal 21 Tage Eintritt ab 01.09.2022: maximal 17 Tage Eintritt ab 01.10.2022: maximal 13 Tage Eintritt ab 01.11.2022: maximal 9 Tage Eintritt ab 01.12.2022: maximal 4 Tage

Betreuungsangebot

Allen Teilnehmern/innen ist die Möglichkeit zu geben, auf Wunsch täglich in die Werkstätte und Tagesstruktur zu kommen, sodass keine Fehltage aufgrund von z.B. Schichtbetrieb zustande kommen.

Fahrtendienst

Im Fahrtendienst kommt es aufgrund der klaren Regelung in der Verordnung zu keiner Änderung.Es gilt weiterhin:

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Am Standort des Fahrtendienstes in der Gutheil-Schoder-Gasse (Pausenräume, Küche, Büro) gilt ab sofort keine FFP2-Maskenpflicht mehr.

Projekte der beruflichen Integration

Das Tragen der FFP2-Maske ist nur mehr bei Beratungsgesprächen verpflichtend.

Projekt Absprung und Projekt Inklusive Lehrredaktion

Hier gelten die Regelungen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen zur Anwendung kommen.

Wohnbereich

Für Mitarbeiter/innen im vollbetreuten Wohnen und in den Kinder- und Jugendwohngemeinschaften gilt eine FFP2-Maskenpflicht immer dann, wenn Kontakt mit Bewohnern/innen besteht.

In den Dienstzimmern oder bei Teambesprechungen muss unter Einhaltung von einem Meter Abstand keine Maske mehr getragen werden.

Für Bewohner/innen des jeweiligen Wohnstandorts im vollbetreuten Wohnen gilt die Maskenpflicht nur beim Betreten des Dienstzimmers der Mitarbeiter/innen.

Im teilbetreuten Wohnen gilt die generelle FFP2-Maskenpflicht immer dann, wenn Kontakt mit Bewohnern/innen besteht.

Information zur FFP2-Maskenpflicht in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Im Gegensatz zur Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH gibt es in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH keine 2,5G-Verpflichtung, dafür aber ist der Erlass des Arbeitsministeriums 2002-0,223.368 vom 24.3.2022 ist bis auf weiteres gültig und die Maskenpflicht in AMS-Schulungen bleibt damit bestehen. Entsprechende Rückfragen beim Arbeitsmarktservice haben hier auch nur zur Information geführt, dass die Maskenpflicht weiter umzusetzen ist.

Von der FFP2-Maske befreit sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen haben, und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten – etwa im Bereich der Pausenräume, Vorbereitungsräume für Mitarbeiter/innen oder im Büro sowie bei reinen Besprechungen für Mitarbeiter/innen.

Im Schulungs- oder Ausbildungsraum gemeinsam mit Teilnehmern/innen, im Gangbereich, sowie in allgemein zugänglichen Sanitärbereichen gilt weiterhin durchgehend FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 12. Mai 2022, 14 Uhr

STAND: Woche 19, 06.05.-12.05.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (19)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(10 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(9 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.172)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020

Jugend am Werk Verein(25 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(1.171 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(976 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Protestaktion für mehr Kolleg*innen

Im Rahmen der Aktion #verbrannt und ‘WorteReichenNicht” haben wir uns mit Betriebsrät*innen aus Betrieben des privaten Gesundheits- und Sozialbereichs am Dienstag, 10. Mai 2022, bei den Arbeitgebervertreter*innen vor der Sozialwirtschaft Österreich versammelt. Wir machten auf die prekäre Personalsituation in unseren Organisationen aufmerksam. Es fehlt nach wie vor  an Kolleg*innen in unseren Bereichen und es muss sich etwas ändern, damit die Mitarbeiter*innen in Sozialberufen nicht noch weiter verbrennen. Wir brauchen Entlastung!

Die nächste Aktion, eine große Demo, unter dem Motto #ausgebrannt findet am 23. Juni 2022 statt. #ausgebrannt im Sinne von “Wir wollen mehr Gehalt!”