Information Krisenstab 28.07.22

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Quarantänebestimmungen

Wie medial bereits kommuniziert wurde, ist der Plan der Bundesregierung, die Quarantäne-Bestimmungen mit 1. August per Verordnung zu beenden. Die Verordnung liegt seit gestern Abend vor. Es sind wie schon so oft noch viele Details unklar, etwa wie im Fall von vulnerablen Zielgruppen (etwa Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht ausreichend durch Impfungen geschützt sind) vorgegangen werden soll. Das betrifft sowohl Menschen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, als auch unsere Mitarbeiter/innen, die wir ebenfalls vor Infektionen schützen möchten.

Da mit 1. August keine Quarantäne mehr bei positivem Corona-Testergebnis ausgesprochen wird, bitten wir, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein positives Corona-Testergebnis erhalten und Symptome (zB Fieber, Husten, Schnupfen) aufweisen, sich telefonisch mit einem Arzt oder einer Ärztin in Verbindung setzen und sich krank melden. Die telefonische Krankmeldung sollte ab 1.8.2022 wieder möglich sein.

Personen mit einem positiven Corona-Testergebnis, die keine Symptome aufweisen, bitten wir bis auf Weiteres, trotzdem nicht in die Arbeit zu kommen und mit ihrer jeweiligen Standortleitung in Kontakt zu treten. Sollte eine organisatorische, räumliche und personelle Trennung am Dienstort für infizierte Mitarbeiter/innen nicht möglich und auch Telearbeit keine Option sein, wird eine Dienstverhinderung gewährt.

Derzeit treten bei 80 Prozent der infizierten Personen nach 2-3 Tagen klare Symptome auf, ab dem Auftritt der Symptome soll dann bitte eine Krankmeldung erfolgen.

Wir informieren Sie wie gewohnt, sobald es weitere Informationen gibt.

Verordnung für Angehörige der Risikogruppe

Die Verordnung für Angehörige der Risikogruppe (mit gültigem Risikoattest) wurde für den Zeitraum zwischen 1. August 2022 und 31. Oktober 2022 wieder in Kraft gesetzt.

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung

Aufgrund hoher Erkrankungszahlen häufen sich die Fragen rund um den bestmöglichen Zeitpunkt für eine weitere Corona-Impfung. Generell ist eine dritte Impfung für die Grundimmunisierung in jedem Fall anzuraten, unter Beachtung der Fristen nach einer Infektion oder der letzten Impfung. Eine vierte Impfung wird derzeit nur für Risikopersonen bzw. Personen über 60 Jahren empfohlen, auf eigenen Wunsch kann aber auch bereits eine vierte Impfung für Personen ab 12 Jahren verabreicht werden. Unter der Informationsseite www.impfservice.wien finden sich alle Informationen zu Impfstandorten und aktuellen Fragen rund um die Impfung. Zudem kann unter https://impfservice.wien/corona/impfterminrechner/ unter Angabe von persönlichen Informationen abgefragt werden, ob aktuell eine weitere Impfung empfohlen wird.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 28. Juli 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 30, 22.07.-28.07.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (85)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(60 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(25 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.637)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(32 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.519 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.086 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 11.08.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ende der Übergangszeit für geimpfte Genesene


Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen. Das bedeutet: Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Damit hat eine Genesung keine Auswirkung mehr auf die notwendige Anzahl der Impfungen, sondern lediglich auf den empfohlenen Zeitpunkt für eine nächste Impfung. Personen, die derzeit noch ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, …) haben, erhalten ab 11. September dann nur mehr ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen.

Rückwirkend werden also nur verabreichte Impfungen gezählt, unabhängig von den Abständen zwischen den Impfungen und ohne die Berücksichtigung einer Genesung.

Bitte beachten Sie, dass sich dadurch auch die Gültigkeit des Grünen Passes mit 11. September verändern kann. Das ist insbesondere für jene Kollegen/innen wichtig, die im Bereich der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in jenen Bereichen arbeiten, in denen eine Testpflicht vorgeschrieben ist, wenn keine Immunisierung (also 3 Impfungen) oder eine Genesung innerhalb der letzten 6 Monate vorliegt. Dies gilt für die Bereiche des vollbetreuten und teilbetreuten Wohnens, den Bereich Tagesstruktur sowie den Bereich Mobilität.

Für Personen, die die 3. Impfung erhalten haben, gilt die Immunisierung 365 Tage – derzeit gibt es noch keine allgemeine Empfehlung für eine allfällige 4. Impfung für Personen unter 60 Jahren (ab 60 Jahren wird die 4. Impfung empfohlen) – auf Verlangen wird aber eine 4. Impfung auch für Personen zwischen 18 und 59 Jahren verabreicht.

Unter der Informationsseite www.impfservice.wien  finden sich alle Informationen zu Impfstandorten und aktuellen Fragen rund um die Impfung. Zudem kann unter https://impfservice.wien/corona/impfterminrechner/ unter Angabe von persönlichen Informationen abgefragt werden, ob aktuell eine weitere Impfung empfohlen wird.

Gültigkeiten der unterschiedlichen Nachweise

Laut aktueller Verordnung gelten folgende Regelungen:

Für geimpfte Personen:

  • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage, bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
  • Nach der 3. Impfung (oder einer weiteren Impfung) gilt der Impfnachweis für 365 Tage.

Für genesene Personen:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung ist man für 180 Tage von der Testpflicht befreit.

Für getestete Personen:

  • PCR-Tests gelten 48 Stunden nach Probennahme
  • Antigentests einer befugten Stellen (Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden nach Probennahme

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 11. August 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 32, 05.08.-11.08.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (21)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(2 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(16 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(3 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.783)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(33 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.614 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.136 Infektionen)

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk