Information Krisenstab 11.08.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ende der Übergangszeit für geimpfte Genesene


Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen. Das bedeutet: Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Damit hat eine Genesung keine Auswirkung mehr auf die notwendige Anzahl der Impfungen, sondern lediglich auf den empfohlenen Zeitpunkt für eine nächste Impfung. Personen, die derzeit noch ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, …) haben, erhalten ab 11. September dann nur mehr ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen.

Rückwirkend werden also nur verabreichte Impfungen gezählt, unabhängig von den Abständen zwischen den Impfungen und ohne die Berücksichtigung einer Genesung.

Bitte beachten Sie, dass sich dadurch auch die Gültigkeit des Grünen Passes mit 11. September verändern kann. Das ist insbesondere für jene Kollegen/innen wichtig, die im Bereich der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in jenen Bereichen arbeiten, in denen eine Testpflicht vorgeschrieben ist, wenn keine Immunisierung (also 3 Impfungen) oder eine Genesung innerhalb der letzten 6 Monate vorliegt. Dies gilt für die Bereiche des vollbetreuten und teilbetreuten Wohnens, den Bereich Tagesstruktur sowie den Bereich Mobilität.

Für Personen, die die 3. Impfung erhalten haben, gilt die Immunisierung 365 Tage – derzeit gibt es noch keine allgemeine Empfehlung für eine allfällige 4. Impfung für Personen unter 60 Jahren (ab 60 Jahren wird die 4. Impfung empfohlen) – auf Verlangen wird aber eine 4. Impfung auch für Personen zwischen 18 und 59 Jahren verabreicht.

Unter der Informationsseite www.impfservice.wien  finden sich alle Informationen zu Impfstandorten und aktuellen Fragen rund um die Impfung. Zudem kann unter https://impfservice.wien/corona/impfterminrechner/ unter Angabe von persönlichen Informationen abgefragt werden, ob aktuell eine weitere Impfung empfohlen wird.

Gültigkeiten der unterschiedlichen Nachweise

Laut aktueller Verordnung gelten folgende Regelungen:

Für geimpfte Personen:

  • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage, bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
  • Nach der 3. Impfung (oder einer weiteren Impfung) gilt der Impfnachweis für 365 Tage.

Für genesene Personen:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung ist man für 180 Tage von der Testpflicht befreit.

Für getestete Personen:

  • PCR-Tests gelten 48 Stunden nach Probennahme
  • Antigentests einer befugten Stellen (Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden nach Probennahme

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 11. August 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 32, 05.08.-11.08.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (21)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(2 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(16 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(3 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.783)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(33 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.614 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.136 Infektionen)

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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