Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Quarantänebestimmungen
Wie medial bereits kommuniziert wurde, ist der Plan der Bundesregierung, die Quarantäne-Bestimmungen mit 1. August per Verordnung zu beenden. Die Verordnung liegt seit gestern Abend vor. Es sind wie schon so oft noch viele Details unklar, etwa wie im Fall von vulnerablen Zielgruppen (etwa Personen, die aufgrund einer Erkrankung nicht ausreichend durch Impfungen geschützt sind) vorgegangen werden soll. Das betrifft sowohl Menschen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, als auch unsere Mitarbeiter/innen, die wir ebenfalls vor Infektionen schützen möchten.
Da mit 1. August keine Quarantäne mehr bei positivem Corona-Testergebnis ausgesprochen wird, bitten wir, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein positives Corona-Testergebnis erhalten und Symptome (zB Fieber, Husten, Schnupfen) aufweisen, sich telefonisch mit einem Arzt oder einer Ärztin in Verbindung setzen und sich krank melden. Die telefonische Krankmeldung sollte ab 1.8.2022 wieder möglich sein.
Personen mit einem positiven Corona-Testergebnis, die keine Symptome aufweisen, bitten wir bis auf Weiteres, trotzdem nicht in die Arbeit zu kommen und mit ihrer jeweiligen Standortleitung in Kontakt zu treten. Sollte eine organisatorische, räumliche und personelle Trennung am Dienstort für infizierte Mitarbeiter/innen nicht möglich und auch Telearbeit keine Option sein, wird eine Dienstverhinderung gewährt.
Derzeit treten bei 80 Prozent der infizierten Personen nach 2-3 Tagen klare Symptome auf, ab dem Auftritt der Symptome soll dann bitte eine Krankmeldung erfolgen.
Wir informieren Sie wie gewohnt, sobald es weitere Informationen gibt.
Verordnung für Angehörige der Risikogruppe
Die Verordnung für Angehörige der Risikogruppe (mit gültigem Risikoattest) wurde für den Zeitraum zwischen 1. August 2022 und 31. Oktober 2022 wieder in Kraft gesetzt.
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
Aufgrund hoher Erkrankungszahlen häufen sich die Fragen rund um den bestmöglichen Zeitpunkt für eine weitere Corona-Impfung. Generell ist eine dritte Impfung für die Grundimmunisierung in jedem Fall anzuraten, unter Beachtung der Fristen nach einer Infektion oder der letzten Impfung. Eine vierte Impfung wird derzeit nur für Risikopersonen bzw. Personen über 60 Jahren empfohlen, auf eigenen Wunsch kann aber auch bereits eine vierte Impfung für Personen ab 12 Jahren verabreicht werden. Unter der Informationsseite www.impfservice.wien finden sich alle Informationen zu Impfstandorten und aktuellen Fragen rund um die Impfung. Zudem kann unter https://impfservice.wien/corona/impfterminrechner/ unter Angabe von persönlichen Informationen abgefragt werden, ob aktuell eine weitere Impfung empfohlen wird.
Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 28. Juli 2022, 13 Uhr
STAND: Woche 30, 22.07.-28.07.2022
Wöchentlicher Statusbericht
der Organisation Jugend am Werk
Bestätigte Infektionen (85)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:
Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(60 Infektionen):
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(25 Infektionen)
STAND: seit 01.03.2020
Gesammelte Meldungen
Genesene Personen nach einer Infektion (2.637)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:
Jugend am Werk Verein
(32 Infektionen)
Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.519 Infektionen):
Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.086 Infektionen)
Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!
Der Krisenstab von Jugend am Werk