Information Krisenstab 29.09.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird verlängert

Im Sozialausschuss des Nationalrats wurde diese Woche der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit beschlossen und wird als Gesetzesantrag in den Nationalrat eingebracht – es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag schnell beschlossen wird.

Der Antrag sieht vor, dass es bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder gibt, wenn die Kinder an Corona erkranken und sie Volksschule, Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht besuchen können. Im Fall der behördlichen Schließung von Klassen gilt die Sonderbetreuungszeit auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Zudem gibt es auch gleichlautende Bestimmungen für Eltern, die eine notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderungen nachweisen können, die keine FFP2-Maske tragen können.

Die Bestimmungen sollen rückwirkend ab 5. September 2022 bis 31. Dezember 2022 gelten, bereits gewährte Dienst- oder Pflegefreistellungen im Geltungszeitraum des Gesetzes können in die Sonderbetreuungszeit umgewandelt werden.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 29. September 2022, 13 Uhr

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (29)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(2 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(15 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(12 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.897)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(37 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.690 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.170 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

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