Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Aus aktuellem Anlass und weil die neuen Verordnungen auf Bundesebene und für die Stadt Wien seit letztem Wochenende in Kraft getreten sind, dürfen wir wie folgt informieren:
Ab 20. Dezember: Keine 2,5G-Regel für Mitarbeitende in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
Mit heutigem Tag endet die Verpflichtung zum 2,5 G-Nachweis für Mitarbeitende bei Jugend am Werk auch in jenen Bereichen (Tagesstruktur, Mobilität, teilbetreutes und vollbetreutes Wohnen), in denen noch Test-/Nachweispflicht bestanden hat. In der Jugend am Werk Bildungs:Raum, im Verein sowie im Bereich berufliche Integration und den Kinder- und Jugendwohngemeinschaften ist die Test-/Nachweispflicht ja bereits ausgesetzt gewesen.
Freiwillige Testungen sind selbstverständlich möglich, wobei Jugend am Werk nun nicht mehr verpflichtet ist, kostenlose Testkits auszugeben.
Bei Neuaufnahmen von Bewohnern/innen im vollbetreuten Wohnen ist ebenfalls kein 2,5 G-Nachweis mehr vorzuweisen!
PCR-Tests für Besuchspersonen oder Begleitpersonen in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
Nach wir vor aufrecht bleibt die Regelung in der Verordnung, wonach Besuchs- und Begleitpersonen in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe über einen negativen PCR-Test verfügen müssen, wenn sie den Standort betreten möchten – hier reicht der reine Impfnachweis nicht aus – die einzige Ausnahme gilt für Personen, die in den letzten zwei Monaten von einer Corona-Infektion betroffen waren.
Gültigkeit der PCR-Tests in Wien auf 72 Stunden verlängert
Die aktuelle Wiener Verordnung hat die Gültigkeit negativer PCR-Testergebnisse nun von 48 Stunden auf 72 Stunden nach Probennahme verlängert. Negative PCR-Testergebnisse sind damit ab sofort 72 Stunden lang gültig.
Der Krisenstab von Jugend am Werk