Erst am 1. Februar wurde im Nationalrat ein höherer Betrag von jährlich € 2.460,- inklusive der Dienstgeberabgaben (brutto-brutto) beschlossen. Leider wurde die Chance nicht genutzt, gleich auch die Anspruchsberechtigung im Bereich Behindertenarbeit zu ändern.
Der Zuschuss gebührt 2023 14 x jährlich in der Höhe von € 135,50 Brutto. Teilzeitkräften wird der Zuschuss aliquotiert.
Der Zusatz-KV ist im BLOG unter BV und KV zu finden.