Heute werden alle Wiener Schulen der Bildung im Mittelpunkt bestreikt. Für Kolleg:innen, die Kinder in diesen Schulen haben und niemanden gefunden haben, der:die das Kind betreuen kann, ist das ein Verhinderungsgrund – ein Verhinderungsgrund aus persönlich wichtigen Gründen nach dem Angestelltengesetz §8/3. Das heißt, wenn aufgrund des Streiks Kolleg:innen früher aus der Arbeit gehen müssen oder später in die Arbeit kommen, müssen keine Minusstunden geschrieben werden.
Mit dem Streik “So nicht, Freizeitpädagogik bleibt” solidarisiert sich der Betriebsrat von Jugend am Werk und die Delegierten des Bundesausschusses Wirtschaftsbereich 17 Soziales & Gesundheit.