Aus einem Mail der AK:
weil es auch mal erfreuliche Nachrichten geben kann:
Der Nationalrat hat letzte Woche mit einer Novelle des AVRAG (Arbeitsrechts-Anpassungsgesetz) einen 4-wöchigen Rechtsanspruch für Eltern auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder in Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Einer langen Forderung der Arbeiterkammer wurde nun entsprochen.
Konkret gilt ab 1. November 2023:
- Leibliche Eltern, Pflegeeltern und Wahleltern bzw. deren Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen oder Lebensgefährt:innen bekommen einen Rechtsanspruch auf Freistellung
- Anders als der bisherige § 14b AVRAG (Begleitung schwersterkrankter Kinder) besteht der Anspruch auf Begleitung zum stationären Aufenthalt im Rahmen einer Reha-Einrichtung (sprich: Reha nach einer schweren Erkrankung, daher sind § 14b und § 14e zwei getrennte Ansprüche)
- Erfasst sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Der Anspruch besteht für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr und pro Kind, Teilbarkeit zwischen Eltern möglich
- Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile ist nicht möglich, außer, die Sozialversicherung bewilligt eine „familienorientierte Rehabilitation“
- Kein Anspruch auf EFZ vom Arbeitgeber; wie bei Familienhospizkarenz wird aber Anspruch auf Pflegekarenzgeld begründet
Den Gesetzestext hab ich noch nicht, dafür aber einen Kurzbericht: Nationalrat: Freistellung soll Eltern bei Reha-Aufenthalt von Kindern unterstützen (PK0798/05.07.2023) | Parlament Österreich.