Information Krisenstab 20.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aus aktuellem Anlass und weil die neuen Verordnungen auf Bundesebene und für die Stadt Wien seit letztem Wochenende in Kraft getreten sind, dürfen wir wie folgt informieren:

Ab 20. Dezember: Keine 2,5G-Regel für Mitarbeitende in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Mit heutigem Tag endet die Verpflichtung zum 2,5 G-Nachweis für Mitarbeitende bei Jugend am Werk auch in jenen Bereichen (Tagesstruktur, Mobilität, teilbetreutes und vollbetreutes Wohnen), in denen noch Test-/Nachweispflicht bestanden hat. In der Jugend am Werk Bildungs:Raum, im Verein sowie im Bereich berufliche Integration und den Kinder- und Jugendwohngemeinschaften ist die Test-/Nachweispflicht ja bereits ausgesetzt gewesen.
Freiwillige Testungen sind selbstverständlich möglich, wobei Jugend am Werk nun nicht mehr verpflichtet ist, kostenlose Testkits auszugeben.

Bei Neuaufnahmen von Bewohnern/innen im vollbetreuten Wohnen ist ebenfalls kein 2,5 G-Nachweis mehr vorzuweisen!

PCR-Tests für Besuchspersonen oder Begleitpersonen in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe

Nach wir vor aufrecht bleibt die Regelung in der Verordnung, wonach Besuchs- und Begleitpersonen in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe über einen negativen PCR-Test verfügen müssen, wenn sie den Standort betreten möchten – hier reicht der reine Impfnachweis nicht aus – die einzige Ausnahme gilt für Personen, die in den letzten zwei Monaten von einer Corona-Infektion betroffen waren.

Gültigkeit der PCR-Tests in Wien auf 72 Stunden verlängert

Die aktuelle Wiener Verordnung hat die Gültigkeit negativer PCR-Testergebnisse nun von 48 Stunden auf 72 Stunden nach Probennahme verlängert. Negative PCR-Testergebnisse sind damit ab sofort 72 Stunden lang gültig.

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 07.12 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Information zu LeadHorizon-Testkits

Seitens der MA 70 und des Herstellers Lead Horizon wurde zugesichert, dass am 12. Dezember 2022 eine größere Bestellung von Testkits wieder möglich sein wird. Damit können Standorte wieder ab sofort die gewünschte Menge an Testkits bei der stellvertretenden Bereichsleitung Dienstleistungsmanagement, Janosch Stratemann (unter janosch.stratemann@jaw.at ) bestellen und ab Dienstag, 13. Dezember, in der Zentrale abholen. Vermutlich wird auch diesmal die Gültigkeit der Testkits nicht viel länger als 1 Monat sein – dies bitte bei den Bestellungen berücksichtigen.

Falls aufgrund der aktuellen Lieferschwierigkeiten keine PCR-Tests mehr für Mitarbeitende in jenen Bereichen der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH zur Verfügung stehen, die zur Testung aufgrund der 2,5G-Regel verpflichtet sind, dürfen bis zum Einlangen der neuen Testkits alternativ auch Antigentests ausgegeben und verwendet werden. Ein negativer Antigentest vor Arbeitsbeginn reicht damit für die Arbeitsaufnahme aus, bis wieder PCR-Tests ausgegeben werden können. Falls Antigentests benötigt werden, können diese von Standorten ebenfalls bei der stellvertretenden Bereichsleitung Dienstleistungsmanagement, Janosch Stratemann (unter janosch.stratemann@jaw.at ) bestellt werden.

STAND: Woche 49, 02.12.-08.12.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (15)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(8 Infektionen)

 

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(7 Infektionen)

Information Krisenstab 01.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird bis Mitte 2023 verlängert

Im Sozialausschuss des Nationalrats wurde erneut der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit beschlossen und wird Mitte Dezember als Gesetzesantrag in den Nationalrat eingebracht – es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag schnell beschlossen wird.

Damit soll es auch über den 31. Dezember hinaus bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder geben, wenn die Kinder an Corona erkranken und sie Volksschule, Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht besuchen können. Im Fall der behördlichen Schließung von Klassen gilt die Sonderbetreuungszeit auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Zudem gibt es auch gleichlautende Bestimmungen für Eltern, die eine notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderungen nachweisen können, die keine FFP2-Maske tragen können.

Die Bestimmungen sollen nun bis 7. Juli 2023 gelten.

Information zu abgelaufenen LeadHorizon-Testkits


Lead-Horizon-Testkits mit dem Ablaufdatum 1. September 2022 verlieren ab 2. Dezember 2022 ihre Gültigkeit. Abgelaufene Testkits sind nach Rückfrage bei Lead Horizon über den Restmüll zu entsorgen, sofern möglich bitte die Papierverpackung und die Papierinformation trennen und im Altpapier entsorgen.

Leider haben wir nicht die gewünschte Anzahl an Testkits mit längerer Laufzeit letzte Woche erhalten und konnten nur kleinere Mengen ausliefern – kommende Woche wird eine Nachlieferung erfolgen und wir werden die Standortleitungen entsprechend informieren, wenn es wieder Testkits gibt, die abgeholt werden können. Wir entschuldigen uns für die Umstände.

STAND: Woche 48, 25.11.-01.12.2022

Wöchentlicher Statusbericht der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (29)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(25 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(4 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (3.121)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(47 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.851 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.223 Infektionen)

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk