Information Krisenstab 09.06.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ab sofort werden wir den wöchentlichen Statusbericht mit den bestätigten Infektionen bei Jugend am Werk nur mehr im Krisenstabsmail sowie in der Lesezone bei den Corona-Informationen der PR-Abteilung veröffentlichen, die wöchentliche Information in „JaW aktuell“ im Intranet entfällt damit.

 

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 9. Juni 2022, 14 Uhr

STAND: Woche 23, 3.6.-9.6.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (8)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(6 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(2 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.224)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(25 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.205 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(994 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 02.06.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der neuen Verordnungen auf Bundesebene und für das Land Wien, dürfen wir die Befreiung von der FFP2-Maskenpflicht kommunizieren, die vor allem jetzt bei den steigenden Temperaturen in vielen Bereichen eine wichtige Erleichterung bringt. Danke, dass Sie alle die bisherigen Maßnahmen mitgetragen haben!!

Keine FFP2-Maskenpflicht mehr bei Jugend am Werk

Ab sofort sind bis auf Widerruf alle, sowohl Teilnehmer/innen bzw. Bewohner/innen sowie Mitarbeiter/innen von Jugend am Werk, vom verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Das gilt nunmehr auch für jene Bereiche, in denen bis dato noch eine Maske getragen werden musste, also etwa in der Bildungs:Raum GmbH bzw. für die Allgemeinflächen und Gangbereiche in den Tagesstrukturen sowie für Beratungssituationen in der beruflichen Integration sowie bei direktem Kontakt mit Bewohnern/innen im vollbetreuten Wohnen bzw. den Kinder- und Jugendwohngemeinschaften und auch im Fahrtendienst.

Selbstverständlich ist es aber weiterhin möglich, trotzdem eine FFP2-Maske zu tragen, es gibt aber keine Verpflichtung mehr.

Auch externe Dienstleister/innen wie Handwerker, Lieferdienste, Post sowie Besucher/innen (zB Angehörige) müssen keine Maske mehr tragen – bei direktem Kontakt mit Teilnehmer/innen bzw. Bewohner/innen (etwa auch bei körpernahen Dienstleistungen) ist aber ein 2,5G-Nachweis verpflichtend.

Wo gilt weiterhin die 2,5G-Regel in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH


Die 2,5G-Pflicht bleibt weiter für Neuaufnahmen von Bewohnern/innen im vollbetreuten Wohnen aufrecht, und die neuen Bewohnerinnen und Bewohner müssen bei der Neuaufnahme über einen aktuell gültigen 2,5G-Nachweis verfügen.

Für Mitarbeiter/innen bleibt die 2,5G-Regel im Bereich der Angebote der Tagesstruktur, Mobilität und im Bereich des teilbetreuten und vollbetreuten Wohnens weiterhin aufrecht!

Veränderungen beim „Grünen Pass“

Bei der für die Gültigkeit des Grünen Passes notwendigen Grundimmunisierung wurden Veränderungen beschlossen, die nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 23. August 2022 in Kraft treten werden. Wichtige Veränderung ist die Tatsache, dass eine Genesung nach einer COVID-19-Erkrankung nun nicht mehr als „immunologisches Ereignis“ gewertet wird. Zwar sorgt eine Genesung weiter für sechs Monate Gültigkeit des Grünen Passes, die notwendige Grundimmunisierung erfordert aber nun unabhängig von der Anzahl der überstandenen Corona-Infektionen einheitlich drei Impfungen.

Seitens des Krisenstabs empfehlen wir daher mit Nachdruck allen Personen, die noch nicht drei Impfungen erhalten haben, diese vor dem 23. August nachzuholen.

Eine vierte Auffrischungsimpfung wird momentan noch nicht empfohlen, ausgenommen für Risikogruppen und Personen, deren 3. Impfung schon länger als 11 Monate zurückliegt.

Information betreffend Sonderfreistellung für Schwangere, Sonderbetreuungszeit und Risikofreistellung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, können sich weiterhin ein Risiko-Attest besorgen oder ein ab Dezember 2021 ausgestelltes Attest weiter bestätigen lassen und im Bedarfsfall freistellen lassen. Diese Risikogruppen-Regelung wurde nun bis Ende Juni 2022 verlängert.

Der Sonderfreistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen gilt weiterhin bis zum 30. Juni 2022. Seit dem 18. März 2022 spielt der vollständige Impfschutz keine Rolle mehr, damit haben auch geimpfte Arbeitnehmerinnen Anspruch auf die Sonderfreistellung, sofern es direkten Körperkontakt (etwa in der Betreuung von Menschen mit Behinderung) gibt und keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit vorliegt.

Auch der Anspruch auf die Sonderbetreuungszeit gilt weiter bis zum 8. Juli 2022.

 

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 2. Juni 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 22, 27.5-2.6.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (6)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(5 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1 Infektion)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.218)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(25 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.200 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(993 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 19,05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Keine 2,5G-Pflicht mehr für Teilnehmer/innen und Bewohner/innen

Mit 1. Juni 2022 fällt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich der Angebote der Tagesstruktur, Mobilität und auch im Bereich des vollbetreuten Wohnens die bisherige 2,5G-Pflicht. Damit erfolgt nun bei allen Dienstleistungsangeboten der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH keine 2,5G-Kontrolle mehr bei Teilnehmern/innen bzw. Bewohnern/innen.

Als einzige Ausnahme bleibt laut aktueller Verordnung die 2,5G-Pflicht nur für Neuaufnahmen im vollbetreuten Wohnen aufrecht, hier müssen die neuen Bewohnerinnen und Bewohner bei der Neuaufnahme über einen aktuell gültigen 2,5G-Nachweis verfügen.

Für Mitarbeiter/innen bleibt die 2,5G-Regel im Bereich der Angebote der Tagesstruktur, Mobilität und auch im Bereich des teilbetreuten und vollbetreuten Wohnens allerdings weiterhin aufrecht!

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 19. Mai 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 20, 13.5-19.5.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (16)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(0 Infektionen)Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(9 Infektionen)Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(7 Infektionen)

 

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.191)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein(25 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(1.181 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(985 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk