Information Krisenstab 12.05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben im Krisenstab intensiv darüber diskutiert, wie wir aufgrund der steigenden Temperaturen Erleichterungen in Bezug auf das Tragen der FFP2-Masken beschließen können und möchten heute das Ergebnis kommunizieren – die Erleichterungen treten mit 13. Mai 2022 bis auf Widerruf bei Jugend am Werk in Kraft. Selbstverständlich kann aber auf eigenen Wunsch auch weiterhin überall dort Maske getragen werden, wo Erleichterungen kommuniziert werden.Wir wissen um die Belastung für alle Kolleginnen und Kollegen, die weiterhin Maske tragen müssen – vor allem auch in Bereichen, wo körperlich anstrengende Tätigkeiten verrichtet werden.Uns ist auch bewusst, dass es teils nicht nachvollziehbare Unterschiede beim verpflichtenden Maskentragen gibt, aber wir sind auch als Krisenstab daran gebunden, behördliche Vorgaben einzuhalten.

Keine FFP2-Maskenpflicht in Büroräumlichkeiten

In allen Büroräumlichkeiten bei Jugend am Werk sind Mitarbeiter/innen vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.Einzige Ausnahme: Eine FFP2-Maske ist dann zu tragen, wenn am jeweiligen Standort noch Maskenpflicht vorgeschrieben ist (siehe die nachfolgende Auflistung der einzelnen Bereiche) und direkter Kontakt unter einem Meter mit Teilnehmern/innen bzw. Bewohnern/innen besteht.

Keine FFP2-Maskenpflicht bei Seminaren in der Erika-Stubenvoll-Akademie

In allen Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen der Erika-Stubenvoll-Akademie sind Vortragende sowie Teilnehmende vom Tragen einer FFP2-Maske befreit.

Information zur FFP2-Maskenpflicht in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH

Supervision und Teambesprechungen

Bei Supervisionen und Teambesprechungen kann das Tragen der Maske entfallen, sofern ein Meter Abstand eingehalten wird.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Körpernahe Dienstleister/innen und Besucher/innen (Angehörige, etc.)

Müssen bei Betreten des Standortes einen 2,5 G-Nachweis erbringen und zusätzlich FFP2-Maske tragen.

Werkstätten und Tagesstrukturen

Bitte das aktualisierte Präventionskonzept (einsehbar im Corona-Informationsbereich im Intranet) beachten, das einige Änderungen (u.a. in Bezug auf Mittagessen) enthält.

Sowohl für Mitarbeiter/innen als auch Teilnehmer/innen gilt die FFP2-Maskenpflicht innerhalb des Gebäudes nur mehr auf Allgemeinflächen wie Gängen, Toiletten, etc.In der eigenen Gruppe muss keine Maske mehr getragen werden.

Bei dauerhafter Unterschreitung des 1-Meter-Abstandes (z.B. bei Pflegetätigkeiten) ist weiterhin das beidseitige Tragen der FFP2-Maske verpflichtend, sofern dies seitens der Teilnehmerin/des Teilnehmers möglich ist.

Zusatz: Fehltageregelung im Bereich Tagesstruktur ab 1. Juni 2022 wieder in Kraft

Ein offizielles Schreiben des Fonds Soziales Wien ist noch nicht eingetroffen, aber es wurde bereits bestätigt, dass die seit März 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie ausgesetzte Fehltageregelung für den Bereich der Tagesstrukturen ab 1. Juni 2022 wieder eingesetzt wird.

Das bedeutet konkret:

·         Für Teilnehmer/innen der Tagesstruktur, die bereits vor dem 01.06.2022 eine Tagesstruktur besucht haben, gelten für den Zeitraum von 01.06.2022 bis 31.12.2022 maximal 50 vom Träger mit dem FSW verrechenbare Fehltage.

·         Für Teilnehmer/innen der Tagesstruktur, die ab 01.06.2022 in die Leistung eintreten, gilt eine Aliquotierung laut der ergänzenden spezifischen Richtlinie des Fonds Soziales Wien für die Leistung Tagesstruktur: Eintritt ab 01.06.2022: maximal 29 Tage Eintritt ab 01.07.2022: maximal 25 Tage Eintritt ab 01.08.2022: maximal 21 Tage Eintritt ab 01.09.2022: maximal 17 Tage Eintritt ab 01.10.2022: maximal 13 Tage Eintritt ab 01.11.2022: maximal 9 Tage Eintritt ab 01.12.2022: maximal 4 Tage

Betreuungsangebot

Allen Teilnehmern/innen ist die Möglichkeit zu geben, auf Wunsch täglich in die Werkstätte und Tagesstruktur zu kommen, sodass keine Fehltage aufgrund von z.B. Schichtbetrieb zustande kommen.

Fahrtendienst

Im Fahrtendienst kommt es aufgrund der klaren Regelung in der Verordnung zu keiner Änderung.Es gilt weiterhin:

Sowohl die Teilnehmer/innen als auch Fahrer/innen müssen eine FFP2-Maske tragen.

Wenn ein/e Teilnehmer/in keine FFP2-Maske tragen kann, so ist die Beförderung auch weiterhin im Rahmen der geplanten Touren möglich, sofern die restlichen 7 Kunden/innen FFP2-Masken tragen.

Am Standort des Fahrtendienstes in der Gutheil-Schoder-Gasse (Pausenräume, Küche, Büro) gilt ab sofort keine FFP2-Maskenpflicht mehr.

Projekte der beruflichen Integration

Das Tragen der FFP2-Maske ist nur mehr bei Beratungsgesprächen verpflichtend.

Projekt Absprung und Projekt Inklusive Lehrredaktion

Hier gelten die Regelungen, die in den Werkstätten und Tagesstrukturen zur Anwendung kommen.

Wohnbereich

Für Mitarbeiter/innen im vollbetreuten Wohnen und in den Kinder- und Jugendwohngemeinschaften gilt eine FFP2-Maskenpflicht immer dann, wenn Kontakt mit Bewohnern/innen besteht.

In den Dienstzimmern oder bei Teambesprechungen muss unter Einhaltung von einem Meter Abstand keine Maske mehr getragen werden.

Für Bewohner/innen des jeweiligen Wohnstandorts im vollbetreuten Wohnen gilt die Maskenpflicht nur beim Betreten des Dienstzimmers der Mitarbeiter/innen.

Im teilbetreuten Wohnen gilt die generelle FFP2-Maskenpflicht immer dann, wenn Kontakt mit Bewohnern/innen besteht.

Information zur FFP2-Maskenpflicht in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Im Gegensatz zur Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH gibt es in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH keine 2,5G-Verpflichtung, dafür aber ist der Erlass des Arbeitsministeriums 2002-0,223.368 vom 24.3.2022 ist bis auf weiteres gültig und die Maskenpflicht in AMS-Schulungen bleibt damit bestehen. Entsprechende Rückfragen beim Arbeitsmarktservice haben hier auch nur zur Information geführt, dass die Maskenpflicht weiter umzusetzen ist.

Von der FFP2-Maske befreit sind Mitarbeiter/innen, die keinen Kontakt mit Teilnehmern/innen haben, und einen Mindestabstand von einem Meter einhalten – etwa im Bereich der Pausenräume, Vorbereitungsräume für Mitarbeiter/innen oder im Büro sowie bei reinen Besprechungen für Mitarbeiter/innen.

Im Schulungs- oder Ausbildungsraum gemeinsam mit Teilnehmern/innen, im Gangbereich, sowie in allgemein zugänglichen Sanitärbereichen gilt weiterhin durchgehend FFP2-Maskenpflicht für Teilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen.

Externe Dienstleister/innen – Handwerker, Lieferdienste, Post,…

Müssen sich bei Betreten der Standorte registrieren und während des Aufenthalts durchgehend FFP2-Maske tragen.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 12. Mai 2022, 14 Uhr

STAND: Woche 19, 06.05.-12.05.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (19)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(10 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(9 Infektionen)

STAND: seit 17.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.172)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020

Jugend am Werk Verein(25 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(1.171 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(976 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 28.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Informationen zum Testangebot von Lead Horizon  „Alles gurgelt“

Die Firma Lead-Horizon hat angekündigt, eine Umstellung bei den Testmöglichkeiten umzusetzen. Die bestehende niederschwellige Auswahlmöglichkeit (zB „Ich habe folgenden Grund für die Testung“ und „Ich bin Mitarbeiter*in/externer Dienstleister in einer Krankenanstalt/Kuranstalt/Pflegewohneinrichtung/stationären Einrichtung der Behindertenhilfe, Tagesstruktur für Senior*innen oder Menschen mit Behinderung“) soll dann künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Für den Mai 2022 wurde aber seitens Lead Horizon noch zugesichert, dass die bestehende Anmeldemöglichkeit erhalten bleibt.

Künftig sollen Organisationen eigene „Company-Dashboards“ erhalten, wo zu testende Mitarbeiter/innen eingetragen/hochgeladen werden und dann über diese Plattform auch einen QR-Code erhalten, der einmalig im Lead-Horizon-Profil eingescannt werden muss, um dann wie bisher auch testen zu können und nicht auf 5 private PCR-Tests pro Monat beschränkt zu sein. Der Test selbst und das private Portal bleiben unverändert, über das Dashboard kann aber seitens der Standortleitung eingesehen werden, ob notwendige Testungen durchgeführt wurden oder nicht.

Diese Option gibt es dann allerdings nur für jene Bereiche bei Jugend am Werk, in denen die 2,5G-Pflicht giltalso Tagesstruktur, Mobilität, Wohnen (inklusive Kinder- und Jugendwohngemeinschaften).

Bei Jugend am Werk werden jeweils Company-Dashboards pro Tagesstruktur bzw. pro Wohnverbund eingerichtet, wo dann unterschiedliche Testgruppen eingerichtet werden können (zB pro Wohnstandort).

Was ist nun zu tun?

Falls Sie als Mitarbeiter/in von der 2,5G-Pflicht betroffen sind und Interesse haben, das Testangebot von Lead Horizon weiter zu nutzen, ist es notwendig, dass Sie eine Einverständniserklärung ausfüllen (im Corona-Bereich im Intranet in den allgemeinen Informationen abrufbar oder in der Lesezone – die letzten beiden Seiten der Erklärung enthalten dabei die datenschutzrechtlichen Hinweise) und ihrer Standortleitung geben. Wichtig ist das in erster Linie für jene Kollegen/innen, die aktuell nicht über ein gültiges Genesungs- oder Impfzertifikat verfügen und damit aufgrund der 2,5G-Regel PCR-testpflichtig sind. Wir möchten in weiterer Folge allen Mitarbeiter/innen der Bereiche mit 2,5G-Pflicht, die gerne testen möchten, weiter eine Testung anbieten.

Selbstverständlich steht es allen Mitarbeitern/innen frei, auch andere PCR-Testmöglichkeiten wahrzunehmen, die kostenlose PCR-Testmöglichkeit über Lead Horizon ist aber die offizielle Testmöglichkeit, die wir als Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

In der Einverständniserklärung sind einige Punkte angeführt, unter anderem auch, dass die Testergebnisse nach 14 Tagen automatisch gelöscht werden (wie auch jetzt im jeweiligen persönlichen Profil). Sobald die Einverständniserklärung unterschrieben wurde, müssen die Personen noch von der Standortleitung in einer Tabelle eingetragen und gesammelt pro Standort an Lead Horizon übermittelt werden – nach der Übermittlung der Liste werden die QR-Codes automatisch erstellt und können dann mit den Profilen verknüpft werden. Dies wird in den kommenden Wochen durchgeführt.

Tagesstruktur – Volontariate

Ab sofort sind Volontariate für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagesstrukturen wieder uneingeschränkt möglich!

 

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 28. April 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 17, 22.4.-28.4.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (18)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein(0 Infektionen)Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(11 Infektionen)Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(7 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.127)mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein(25 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH(1.136 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH(966 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 21.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Lockerungen in den Werkstätten: Caféhäuser, Sport und Musizieren

Ab sofort können die Caféhäuser in den Werkstätten wieder öffnen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht, außer für die Gäste bei Tisch.

Sport und Bewegung sind wesentliche Bestandteile des Aktivitätsangebotes an den Standorten. Ab sofort kann sowohl Mannschaftssport im Freien (z.B. Fußball, etc.) als auch das Turnen in Kleingruppen in Innenräumen unter Einhaltung des 2 Meter Abstandes wieder stattfinden.

Auch Musizieren ist ab sofort wieder möglich. Bevorzugt im Freien, aber auch in Kleingruppen bei geöffneten Fenstern und unter Einhaltung eines 2 Meter Abstandes.

Urlaubsaktionen im Wohnbereich und in den Werkstätten

Es ist wichtig, dass die Bewohner/innen und Teilnehmer/innen die sommerliche Corona-Pause zur Entspannung nutzen können.
Es können Urlaubsaktionen durchgeführt werden und auch die Belegung von Doppelzimmern ist möglich, sofern die Teilnehmer/innen das möchten.

Auch die bereichsübergreifende Outdoor-Sportwoche („Tipi-Woche“) kann heuer wieder durchgeführt werden. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.

Maskentragen in der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH

Zwar bringt die mit 16. April in Kraft getretene 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung einige Lockerungen auch betreffend des Tragens einer Maske mit sich, aber unter anderem im Bereich der AMS-Maßnahmen bleibt die Verpflichtung zum Tragen einer Maske derzeit weiter aufrecht.

Auch das Arbeitsmarktservice hat klargestellt, dass die Maskenpflicht im Rahmen der AMS-Schulungen und damit auch im Bereich der Angebote der Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH weiterhin Gültigkeit hat.

Die Maskenpflicht gilt für Teilnehmer/innen, aber auch für Mitarbeiter/innen!

Gültigkeit Grüner Pass nun 365 Tage

Die Gültigkeit des Grünen Pass wurde nun auf 365 Tage verlängert, sofern Personen eine dreifache Impfung erhalten haben.

Bei Personen mit Genesungsstatus bzw. nur zwei Impfungen bleibt die Gültigkeit mit 180 Tagen bestehen.

Eine Ausnahme gibt es hier für Personen, die innerhalb der letzten 180 Tage sowohl an Corona erkrankt sind, also auch danach ihre zweite Impfung erhalten haben – hier wird ebenfalls die Gültigkeit auf 365 Tage verlängert.

 

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 21. April 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 16, 15.4.-21.4.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (28)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(1 Infektion)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(15 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(12 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.099)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(24 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.121 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(954 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk