Information Krisenstab 14.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Spätestens am 16. April muss eine neue Maßnahmenverordnung veröffentlicht werden, da sonst die aktuellen Bestimmungen auslaufen werden. Noch gibt es keinen finalen Entwurf und seitens des Krisenstabs von Jugend am Werk werden wir die letztgültige Version der Verordnung abwarten, um dann hoffentlich auch weitere Erleichterungen innerhalb unserer Organisation kommunizieren zu können. Wir werden im Herbst mit Sicherheit wieder Verschärfungen benötigen, aber wir alle sehnen uns auch nach Erleichterungen jetzt im Frühsommer und Sommer.

Informationen rund um das Thema vierte Impfung

Das Nationale Impfgremium hat in dieser Woche Informationen betreffend einer vierten Corona-Auffrischungsimpfung veröffentlicht. (siehe auch https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung—Fachinformationen.html )

Bei Personen, die stark immunsupprimiert oder immungeschwächt sind (zb wegen einer Chemotherapie) gilt immer die individuelle Abklärung, wann und ob eine weitere Auffrischungsimpfung sinnvoll ist.

Für Personen über 80 Jahre wird bereits jetzt eine 4. Impfdosis frühestens 4 Monate nach der dritten Impfung, jedenfalls aber 6 Monate nach der dritten Impfung empfohlen

Das gilt auch für Personen, die Vorerkrankungen oder ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben – insbesondere für die Altersgruppe zwischen 65 und 79 Jahren.

Für Personen zwischen 12 und 64 Jahren, die über ein intaktes Immunsystem verfügen und keine Vorerkrankungen haben, wird eine 4. Impfung derzeit noch nicht empfohlen, auch nicht für Personal im Gesundheits-, Pflege-, oder Betreuungsbereich. Auf persönlichen Wunsch kann eine 4. Impfung aber frühestens 4 Monate nach der dritten Impfung erfolgen, empfohlen wird eine Auffrischung aber erst 6 Monate nach der dritten Impfung.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 14. April 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 15, 8.4.-14.4.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (65)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(38 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(27 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.034)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(24 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.044 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(927 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 31.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auch wenn medial schon einige Informationen kursieren, ist die neue Verordnung betreffend der Teststrategie ab 1. April 2022 noch immer nicht offiziell veröffentlicht worden. Es ist aber davon auszugehen, dass es für Personen in Behinderteneinrichtungen Ausnahmen von der Beschränkung auf 5 PCR-Tests pro Monat geben wird.

Konsequenzen der aktuellen Verordnung hinsichtlich Teststrategie

Sozial:Raum GmbH

Aufrecht bleibt die 2,5G-Regel für Mitarbeiter/innen weiterhin im kompletten Wohnbereich, in den Werkstätten und Tagesstrukturen, dem Fahrtendienst, Projekt Absprung, Teilqualifizierung Altmannsdorf und in der Inklusiven Lehrredaktion.

Mit 4. April 2022 gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der beruflichen Integration (Ausgenommen inklusive Lehrredaktion, Projekt Absprung sowie Teilqualifizierung Altmannsdorf) keine Verpflichtung mehr zur Einhaltung der 2,5G-Regel. Die Tragepflicht der FFP2-Maske am Arbeitsort bleibt weiterhin aufrecht und ist konsequent einzuhalten.

Verein Jugend am Werk

Mit 4. April 2022 gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein keine Verpflichtung mehr zur Einhaltung der 2,5G-Regel. Die Tragepflicht der FFP2-Maske am Arbeitsort bleibt weiterhin aufrecht und ist konsequent einzuhalten.

Bildungs:Raum GmbH

Hier gibt es bereits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Verpflichtung mehr zur Einhaltung der 2,5G-Regel. Die Tragepflicht der FFP2-Maske am Arbeitsort bleibt weiterhin aufrecht und ist konsequent einzuhalten.

Information betreffend PCR-Testungen bei Jugend am Werk

Momentan gibt es seitens Lead Horizon noch keine neuen Informationen betreffend der PCR-Testkits bei Jugend am Werk, auch wenn auf der Homepage von Lead Horizon schon über anstehende Änderungen berichtet wird – siehe https://www.lead-horizon.com/informationen-zu-alles-gurgelt-ab-1.4.2022 .

Jugend am Werk hat noch keinen neuen Ablauf (etwa mit firmeninternen QR-Codes) betreffend der PCR-Tests erhalten, daher können wir hier noch keine neuen Veränderungen kommunizieren. Aufgrund der angekündigten Umstellung ab 1. April 2022 gehen wir davon aus, dass die bereits ausgegebenen PCR-Testkits nach wie vor zur Testung eingesetzt werden können. Es sollte bei der Testabnahme keine Veränderungen geben und die Ergebnisse sollten weiterhin ausgewertet werden.

Eine Testpflicht für Personen, die die 2G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllen, gibt es nicht, es gibt aber eine Empfehlung des Krisenstabs auch für Personen mit 2G-Status, sich ein Mal pro Woche zu testen.

Anders stellt sich die Situation für Personen dar, die keinen 2G-Status haben und im Bereich der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH in Bereichen arbeiten, in denen die 2,5G-Regel am Arbeitsplatz gilt. Hier ist immer ein aktuell gültiges PCR-Testergebnis notwendig, um arbeiten zu dürfen!

Als Krisenstab ist es uns wichtig zu betonen, dass für beruflich notwendige Testungen keinesfalls private Tests verwendet werden sollen!

Falls die PCR-Testungen im April 2022 wie bisher auch funktionieren, sollte es betreffend der PCR-Tests keine gröberen Probleme geben.
Hinweis: Ab 1. April 2022 muss einmalig neuerlich ein Ausweis (Reisepass, Personalausweis) bei Lead Horizon eingescannt werden, da alle Profile neu gespeichert werden müssen.

Falls aber PCR-Testungen mit bestehenden Testkits von Lead Horizon nicht mehr akzeptiert werden und es auch keine alternative Testmöglichkeit wie etwa Testboxen, Teststraßen oder über Apotheken gibt, bitten wir um Information an die jeweilige Standortleitung und dann weiter an die Bereichsleitung, damit wir für die betreffenden Kolleginnen und Kollegen Lösungen finden.

Information betreffend PCR-Testungen in der Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH bei Bewohner/innen oder Teilnehmer/innen

Falls Bewohner/innen oder Teilnehmer/innen weder geimpft noch genesen sind, ist auch hier eine regelmäßige PCR-Testung Voraussetzung, um die Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, außer eine PCR-Testung kann behinderungsbedingt nicht durchgeführt werden. Da es hier aber einige Personen gibt, die nicht die Testkits von Lead Horizon verwenden können, sondern auf PCR-Tests in Testboxen oder Teststraßen sowie Apotheken angewiesen sind, kann es hier ebenfalls zu viele Fragen kommen.

Nach derzeitigem Informationsstand werden die kostenlosen Tests in Apotheken in Wien eingestellt, weil die Finanzierung über den Bund nicht mehr erfolgt. Daher kann es sein, dass künftig PCR-Testungen kostenfrei nur mehr in offiziellen Testboxen oder Teststraßen der Stadt möglich sind. Auch hier sind noch einige Detailfragen offen.

Information betreffend Sonderfreistellung für Schwangere, Sonderbetreuungszeit und Risikofreistellung

Der Sonderfreistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen wurde erneut bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Seit dem 18. März 2022 spielt der vollständige Impfschutz keine Rolle mehr, damit haben auch geimpfte Arbeitnehmerinnen Anspruch auf die Sonderfreistellung, sofern es direkten Körperkontakt (etwa in der Betreuung von Menschen mit Behinderung) gibt und keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit vorliegt.

Auch der Anspruch auf die Sonderbetreuungszeit wurde bis zum 8. Juli 2022 verlängert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, können sich weiterhin ein Risiko-Attest besorgen oder ein ab Dezember 2021 ausgestelltes Attest weiter bestätigen lassen und im Bedarfsfall freistellen lassen. Diese Risikogruppen-Regelung wurde nun bis Ende Mai 2022 verlängert.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 31. März 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 13, 25.3.-31.3.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (132)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(8 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(76 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(48 Infektionen)

 

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (1.820)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(16 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(968 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(836 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Information Krisenstab 29.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Leider gibt es nach wie vor noch keine verbindlichen Regelungen oder Informationen darüber, wie die Änderungen der Teststrategie ab 1. April 2022 umgesetzt werden sollen, da die entsprechende Verordnung nach wie vor ausständig ist. Neben der bundesweit beschränkten Ausgabe von maximal 5 kostenlosen PCR-Tests sowie 5 Antigentests pro Person soll es ja für bestimmte Berufsgruppen bzw. im Verdachtsfall einer Erkrankung weiter kostenlose Testmöglichkeiten geben. Wir bedauern diese unangenehme Situation der Unklarheit und versuchen so rasch wie möglich zu informieren, wenn wir neue Informationen erhalten.

PCR-Tests bei Jugend am Werk

Die PCR-Testkits von Lead Horizon werden weiterhin kostenlos ausgegeben, bis wir eine andere Information erhalten. Die Verordnungen auf Bundesebene und in Wien beschränken die verpflichtende Testung auf bestimmte Berufsgruppen, die im Kontakt mit vulnerablen Personen stehen. Hier werden wir am 31. März 2022 im Krisenstabsmail informieren, für welche Bereiche bei Jugend am Werk noch eine verpflichtende Testung ab 1. April 2022 vorgeschrieben ist.

Definitiv ausgenommen ist hier bereits die komplette Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH.

Als Krisenstab möchten wir auch betonen, dass für verpflichtende PCR-Testungen Jugend am Werk als Arbeitgeber entsprechende Testkits kostenlos für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellen muss. Jene fünf privaten PCR-Tests pro Monat, die bundesweit für die private Nutzung an Personen ausgegeben werden, müssen daher nicht für berufliche Testungen verwendet werden.

Keine PCR-Testpflicht mehr bei Weiterbildungsveranstaltungen/Seminaren

Ab dem 4. April 2022 entfällt die PCR-Testpflicht bei Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen bei Jugend am Werk für alle internen und externen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Weiterhin gilt allerdings die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske während der Weiterbildungsveranstaltung oder während des Seminars.

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk