Ärger im Urlaub – Flug gestrichen: Das müssen Arbeitnehmer:innen beachten.

Der ÖGB beantwortet die sieben wichtigsten Fragen, wenn der Urlaub im Chaos endet und Beschäftigte nicht an ihren Arbeitsplatz kommen

Viele Urlaube im Sommer enden oft mit einer bösen Überraschung – Rückflüge oder auch Rückreisen mit dem Zug werden storniert (oder haben extreme Verspätungen) und die Betroffenen sitzen unverschuldet im Ausland fest.

Viele Arbeitnehmer:innen schaffen es nicht mehr rechtzeitig zurück an ihren Arbeitsplatz. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko beantwortet die wichtigsten Fragen unter diesem Link: https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/urlaub/flug-gestrichen–das-muessen-arbeitnehmerinnen-beachten- , was in diesem Fall zu tun ist.

Freistellungsanspruch für Kinder-Reha beschlossen

Aus einem Mail der AK:

weil es auch mal erfreuliche Nachrichten geben kann:

Der Nationalrat hat letzte Woche mit einer Novelle des AVRAG (Arbeitsrechts-Anpassungsgesetz) einen 4-wöchigen Rechtsanspruch für Eltern auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder in Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Einer langen Forderung der Arbeiterkammer wurde nun entsprochen.

Konkret gilt ab 1. November 2023:

  • Leibliche Eltern, Pflegeeltern und Wahleltern bzw. deren Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen oder Lebensgefährt:innen bekommen einen Rechtsanspruch auf Freistellung
  • Anders als der bisherige § 14b AVRAG (Begleitung schwersterkrankter Kinder) besteht der Anspruch auf Begleitung zum stationären Aufenthalt im Rahmen einer Reha-Einrichtung (sprich: Reha nach einer schweren Erkrankung, daher sind § 14b und § 14e zwei getrennte Ansprüche)
  • Erfasst sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
  • Der Anspruch besteht für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr und pro Kind, Teilbarkeit zwischen Eltern möglich
  • Gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile ist nicht möglich, außer, die Sozialversicherung bewilligt eine „familienorientierte Rehabilitation“
  • Kein Anspruch auf EFZ vom Arbeitgeber; wie bei Familienhospizkarenz wird aber Anspruch auf Pflegekarenzgeld begründet

Den Gesetzestext hab ich noch nicht, dafür aber einen Kurzbericht: Nationalrat: Freistellung soll Eltern bei Reha-Aufenthalt von Kindern unterstützen (PK0798/05.07.2023) | Parlament Österreich.

 

Freizeitpädagogik streikt heute

Heute werden alle Wiener Schulen der Bildung im Mittelpunkt bestreikt. Für Kolleg:innen, die Kinder in diesen Schulen haben und niemanden gefunden haben, der:die das Kind betreuen kann, ist das ein Verhinderungsgrund – ein Verhinderungsgrund aus persönlich wichtigen Gründen nach dem Angestelltengesetz §8/3. Das heißt, wenn aufgrund des Streiks Kolleg:innen früher aus der Arbeit gehen müssen oder später in die Arbeit kommen, müssen keine Minusstunden geschrieben werden.

Mit dem Streik “So nicht, Freizeitpädagogik bleibt” solidarisiert sich der Betriebsrat von Jugend am Werk und die Delegierten des Bundesausschusses Wirtschaftsbereich 17 Soziales & Gesundheit.