OTS vom 1. Februar 2023: Schon 1992 hat der Nationalrat in Form eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes die schrittweise Angleichung des Regelpensionsalters von Frauen an jenes der Männer beschlossen. Zwischen 2024 und 2033 wird dieses sukzessive von 60 auf 65 Jahre steigen. Nun wurden ergänzend dazu Stichtage fixiert.
Konkret wird das Regelpensionsalter für Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, mit 60,5 Jahren festgelegt. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird – wie für Männer – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten. Analog dazu werden auch die Stichtage für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Korridorpension) angepasst. Davon werden insbesondere Frauen mit den Geburtsmonaten Juni und Dezember profitieren. Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen, die nicht mit den neuen Stichtagen in Einklang stehen, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.
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