8. März – internationaler Frauentag – feministischer Kampftag

Am Mittwoch, 8. März 2023, ist Internationaler Frauentag, dieser wird oft auch als Feministischer Kampftag bezeichnet, um zu verdeutlichen, dass nicht nur Frauen unter patriarchalen Strukturen leiden. Am 8. März 1925 gingen Frauen in Österreich unter dem Motto “Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit” auf die Straße. Bis heute finden an diesem Tag international, aber auch in Österreich Demonstrationen und diverse Veranstaltungen zu vielfältigen Themen statt.

Hier geht es zum Veranstaltungskalender!
Hier geht es zu Bildungsangeboten der GPA rund um den Internationalen Frauentag!

Aber warum braucht es im Jahr 2023 immer noch einen feministischen Kampftag?

  • Frauen werden in Österreich politisch immer noch strukturell diskriminiert. Dies wird sichtbar in z.B. unflexiblen Arbeitszeitmodellen, die ein Vereinbaren von Lohnarbeit und Familie erschweren und das obwohl Frauen immer noch den größten Teil an Care-Arbeit, in Form von Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, übernehmen.
  • Bei ganzjähriger Vollzeittätigkeit als Arbeitnehmer*in gibt es immer noch einen Einkommensunterschied von 12,5% zulasten von Frauen (Gender-Pay-Gap).
  • Es fehlt an guten Rahmenbedingungen für beide Elternteile in der Kinderbetreuung.
  • Neuerliche Diskussionen über das Erschweren von Teilzeitbeschäftigungen, obwohl lt. Statistik Austria die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten keine Männer sind.
  • Teuerungen und Inflation treffen Frauen besonders, da sie in den unteren Einkommensgruppen überrepräsentiert sind und gerade diese Gruppen geben einen besonders hohen Anteil für Wohnen, Lebensmittel und Energie aus.
  • Branchen und Arbeitsfelder mit hohem Frauenanteil sind häufig auch Niedriglohn-Sektoren

Weiterführende Materialien:
Broschüre: Warum die Teuerung Frauen besonders betrifft und was dagegen zu tun ist
Folder: Gemeinsam für eine faire Bezahlung.

SWÖ-ZUSATZ-KV ZUM PFLEGEZUSCHUSS 2023

Erst am 1. Februar wurde im Nationalrat ein höherer Betrag von jährlich € 2.460,- inklusive der Dienstgeberabgaben (brutto-brutto) beschlossen. Leider wurde die Chance nicht genutzt, gleich auch die Anspruchsberechtigung im Bereich Behindertenarbeit zu ändern.

Der Zuschuss gebührt 2023 14 x jährlich in der Höhe von € 135,50 Brutto. Teilzeitkräften wird der Zuschuss aliquotiert.

Der Zusatz-KV ist im BLOG unter BV und KV zu finden.

Nationalrat legt Stichtage für bevorstehende Anhebung des Frauenpensionsalters fest

OTS vom 1. Februar 2023: Schon 1992 hat der Nationalrat in Form eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes die schrittweise Angleichung des Regelpensionsalters von Frauen an jenes der Männer beschlossen. Zwischen 2024 und 2033 wird dieses sukzessive von 60 auf 65 Jahre steigen. Nun wurden ergänzend dazu Stichtage fixiert.

Konkret wird das Regelpensionsalter für Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, mit 60,5 Jahren festgelegt. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre. Danach setzt sich dieses Muster bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, wird – wie für Männer – ein Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten. Analog dazu werden auch die Stichtage für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Korridorpension) angepasst. Davon werden insbesondere Frauen mit den Geburtsmonaten Juni und Dezember profitieren. Für bereits vereinbarte Altersteilzeitregelungen, die nicht mit den neuen Stichtagen in Einklang stehen, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen.

Link zur gesamten Aussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230201_OTS0227/nationalrat-legt-stichtage-fuer-bevorstehende-anhebung-des-frauenpensionsalters-fest