Information Krisenstab 21.07.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Anbei übermittelt der Krisenstab die aktuellen Fallzahlen für diese Woche, in Wien dominiert die hochansteckende Variante Omikron BA.4/BA.5.

Statusbericht der Organisation Jugend am Werk, 21. Juli 2022, 13 Uhr

STAND: Woche 29, 15.07.-21.07.2022

Wöchentlicher Statusbericht

der Organisation Jugend am Werk

Bestätigte Infektionen (87)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk:

Jugend am Werk Verein
(0 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(71 Infektionen)

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(16 Infektionen)

STAND: seit 01.03.2020

Gesammelte Meldungen

Genesene Personen nach einer Infektion (2.550)
mit dem Corona-Virus bei Jugend am Werk seit März 2020:

Jugend am Werk Verein
(32 Infektionen)

Jugend am Werk Sozial:Raum GmbH
(1.448 Infektionen):

Jugend am Werk Bildungs:Raum GmbH
(1.070 Infektionen)

Danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz!

Der Krisenstab von Jugend am Werk

Gehaltsbonus auch für Behindertenbetreuer*innen!

Anfang Juli veröffentlichte die Regierung die neue Pflegereform. Die Gewerkschaften GPA und vida, sowie Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) haben nach Veröffentlichung des Pakets vehement darauf hingewiesen, dass Heimhilfen und Behindertenbegleiter*innen in der Reform vergessen wurden. Laut der Reform hätten in vielen Einrichtungen nur Teile der Mitarbeiter*innen von der Reform profitiert. Dies wäre gerade jetzt bei zunehmender Teuerung und enormen Personalmangel im Sozial- und Gesundheitsbereich eine fragewürdige Entscheidung.

Den Druck der Gewerkschaften (mit Unterstützung der Betriebsrät*innen und Mitarbeiter*innen der Branche) in Form von Petitionen, Aktionen im öffentlichen Raum und der starken Allianz der Stellungnahmen im Bereich der Begutachtung für die Pflegereformgesetze konnten die Bundesregierung und Gesundheitsminister Johannes Rauch nicht ignorieren. Als Ergebnis der Hartnäckigkeit werden nun auch Behindertenbetreuer*innen und Heimhilfen im Gehaltsbonus, der Pflegereform berücksichtigt.
Eine wichtige Änderung für unseren Bereich ist, dass „Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a- B-VG.“ vom Zuschuss nun inkludiert sind.

Die Umsetztung des Anspruches muss noch im Zuge der KV-Verhandlungen konkretisiert werden.
Hier geht es zum ganzen Artikel der GPA.

Abänderungsantrag

Mail ÖGB zu EEZG

Entwurf Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG)