Mutterschutz

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Eine Schwangerschaft ist ein freudiges Ereignis, doch bringt sie auch viele Fragen mit sich, besonders auch in beruflicher Hinsicht. Wie schnell muss die Schwangerschaft gemeldet werden? Ist der Arbeitsplatz noch geeignet? Welche Arbeiten dürfen noch gemacht werden? Wann ist eine Freistellung möglich? Dürfen Schwangere an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden?

Hier sind die Antworten zu den häufigsten Fragen:

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Karfreitag

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser Tag nur für Angehörige bestimmter Religionsgruppen ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein Feiertag wird. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per gesetzlichen Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen und den persönlichen Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen erfunden.

Nun können ArbeitnehmerInnen aus ihrem bestehendem Urlaubskonto einmal pro Urlaubsjahr einseitig einen Tag als ihren persönlichen Feiertag bestimmen. Dieser Anspruch muss drei Monate im Voraus geltend gemacht werden. Wenn auf Ersuchen des Arbeitgebers der persönliche Feiertag nicht angetreten werden kann, ist dieser wie ein Feiertag zu vergüten.

Dienstfreie Ostern (DO)

Laut unserer Rahmenbetriebsvereinbarung erhalten alle MitarbeiterInnen bei JaW für den Karfreitag einen Tag (20% ihrer Stundenverpflichtung) auf die Gutstundenliste gutgeschrieben. Diese Vereinbarung bleibt trotz der neuen „Karfreitagsregelung“ unberührt und gilt weiter.

 

Sabbatical

Wer sich eine längere und bezahlte Pause von der Arbeitswelt wünscht, um eine längere Reise zu machen, eine Ausbildung abzuschließen oder einfach mal Zeit zu haben, hat die Möglichkeit ein Sabbatical zu vereinbaren. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Thora. Andere Begriffe, die im deutschsprachigen Raum häufig Verwendung finden und dasselbe meinen, sind Sabbatjahr oder Freijahr.

 In Österreich gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. Bei Jugend am Werk gibt es aber für alle Mitarbeiter_innen, ab dem dritten Dienstjahr, die Möglichkeit einer bezahlten Berufspause. In der dazu ausverhandelten „Betriebsvereinbarung über Sabbatical“ sind anschließende Bestimmungen geregelt.

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