Sechste Urlaubswoche

Ergänzend zu dem Artikel, der in der Werkseinblicke-Ausgabe 06/2017 erschienen ist, möchten wir Euch in dieser Ausgabe über die sechste gesetzliche Urlaubswoche informieren.

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Pro Jahr erhält jede_r Arbeitnehmer_in 5 Wochen Urlaub. Bei Jugend am Werk gibt es für alle Mitarbeiter_innen, deren Dienstverhältnis länger als drei Monate dauert, noch zusätzlich den sogenannten Vertretungsurlaub.

Wann habe ich Anspruch auf die sechste Urlaubswoche?

Nach der Vollendung des 25. Dienstjahres gibt es eine 6. Urlaubswoche. Es müssen aber nicht alle Arbeitsjahre bei Jugend am Werk erbracht werden.

Was wird mir angerechnet?

Zusätzlich zu der Zeit aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis sind gemäß Gesetz zum Beispiel anzurechnen:

  • Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen soweit diese in EWR-Staaten bestanden und jeweils mindestens 6 Monate gedauert haben – insgesamt werden max. 5 Jahre angerechnet
  • Schulzeiten: bis zu 4 Jahren (die 9 Pflichtschuljahre zählen nicht)
  • Hochschulstudienzeiten: bis zu 5 Jahren (Mindeststudiendauer!), wenn das Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen (auch Fachhochschulzeiten zählen dazu)

Gibt es Zeiten aus anderen Arbeitsverhältnissen und Schulzeiten, werden zusammen maximal 7 Jahre angerechnet.

Beispiel:

eine Mitarbeiterin legt 4 Vordienstjahre und 4 Jahre Schul-zeiten vor, es werden 7 Jahre für die 6. Urlaubswoche angerechnet. Die Mitarbeiterin erhält nach 18 Jahren Dienst-zugehörigkeit die 6. Urlaubswoche!

Liegen darüber hinaus Zeiten eines abgeschlossenen Studiums vor, werden insgesamt maximal 12 Jahre angerechnet.

Beispiel:

die o.g. Mitarbeiterin hat noch zusätzlich ein Studium (Mindeststudiendauer: 4 Jahre) innerhalb von fünf Jahren erfolgreich absolviert. Demnach werden zusätzlich zu den 7 Jahren noch 4 Jahre angerechnet. Die Mitarbeiterin erhält nach 14 Jahren Dienstzugehörigkeit die 6. Urlaubswoche!

Uns, dem Betriebsrat, ist die Überprüfung der Anrechnung bei über 1.000 Mitarbeiter_innen leider nicht möglich. Deshalb bitten wir Euch selbst in eurem elektronischen Personalakt zu schauen, ob die Anrechnung stimmt. Dies ist bei „Vertragliche Daten“ -> „Stichtage Arbeitsvertrag: Urlaubsanspruch ab“ zu finden.

Bei Fragen helfen euch der Betriebsrat und sicherlich auch das Personalbüro gerne weiter.

Nächste Zielscheibe von WKÖ/IV: Fünfte Urlaubswoche und Kündigungsschutz im Mutterschutz

WKÖ/IV-Liste der Grauslichkeiten ist Angriff auf ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und Umwelt

„Die Liste der Grauslichkeiten von WKÖ und Industriellenvereinigung ist eine Aneinanderreihung von Angriffen auf ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und die Umwelt“, kommentiert Barbara Teiber, gf. Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), die kürzlich bekannt gewordene Liste an Bestellungen an die Bundesregierung.

„Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung machen sich die Mühe, fast 500 Forderungen zur Senkung von ArbeitnehmerInnen-, Umwelt- und KonsumentInnenrechtsstandards aufzustellen und jetzt sollen wir glauben, dass nicht an eine Umsetzung gedacht wird? Die Beschäftigten in diesem Land lassen sich nicht für dumm verkaufen“, so Teiber.

Fünfte Urlaubswoche

Die fünfte Urlaubswoche wird in dem Forderungspapier schlicht mit „Mehrkosten“ bezeichnet und die Verfasser stellen im Kommentar fest: „die Unternehmen sind verpflichtet die Dienstnehmer trotz Abwesenheit zu bezahlen.“ Dazu Barbara Teiber: „Die Wirtschaftsseite scheint zwar die Definition von Urlaub verstanden zu haben, allerdings nicht, dass dieser ein fundamentales Recht der Beschäftigten ist und nicht bloß Mehrkosten für das Unternehmen darstellt.“ Regenerationszeiten seien darüber hinaus auch wichtig für die Produktivität der ArbeitnehmerInnen, so Teiber.

Kündigungsschutz im Mutterschutz

Das Papier kritisiert weiter den umfassenden Kündigungsschutz im Mutterschutz. Wörtlich wird dieser mit dem Kommentar „unnötige Einschränkung des Kündigungsrechts erhöht die Personalkosten“ versehen. „Nach der Einführung des 12-Stunden-Arbeitstags scheint die Fantasie von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung völlig entfesselt zu sein“, kritisiert die gf. GPA-djp-Vorsitzende und kündigt an: „Die Gewerkschaften werden diese Liste ganz genau prüfen. Wir lassen uns unsere hohen österreichischen Standards nicht kaputtmachen.“

„Der 12-Stunden-Arbeitstag war offenbar erst der erste Teil eines Großangriffs auf die Beschäftigten in Österreich. Es ist erschreckend, dass hier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offenbar nur als Kostenstellen gesehen werden. Wir werden es dieser Regierung allerdings nicht so einfach machen“, so Teiber abschließend.

Der ÖGB und die Gewerkschaften betreiben eine Info-Hotline zum 12-Stunden-Arbeitstag. Sie ist erreichbar unter 0800 22 12 00 60.

Quelle: https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_0.a/1342593021038/home/wkoe/iv-liste-der-grauslichkeiten-ist-angriff-auf-arbeitnehmerinnen-konsumentinnen-und-umwelt

Großdemo am 30. Juni gegen den 12-Stunden-Tag – Es geht uns alle an!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir rufen euch auf, mit uns gemeinsam gegen die geplanten Verschlechterungen im Arbeitszeitgesetz zu demonstrieren. Auch wenn bei uns schon in großen Bereichen der 12-Stunden-Tag Realität ist, gibt es viele Gründe dagegen aufzutreten.

Das Gesetzesvorhaben – Änderung des Arbeitszeitgesetzes – der ÖVP-FPÖ wurde am 15. Juni 2018 als Initiativantrag eingebracht, das bereits am 5. Juli ohne normale öffentliche Begutachtungsphase durchgewunken werden soll. Das sind gerade mal 3 Wochen! Zudem wurde der Antrag in den Wirtschaftsausschuss!, nicht im Sozialausschuss, eingebracht.

Die geplanten Änderungen können all jene ArbeitnehmerInnen in Gleitzeit-vereinbarungen besonders hart treffen. Bisher war es erlaubt bis zu 10 Stunden zu arbeiten, danach waren die Stunden zuschlagspflichtig. Nun soll zuschlagsfrei bis zu 12 Stunden gearbeitet werden können. Die Regierung spricht jetzt von Freiwilligkeit, jede/r ArbeitnehmerIn kann in der Theorie die 11 und 12 Stunde ablehnen. Wie das dann in der Praxis gehandhabt werden wird, kann sich sicher jede/r ausmalen… Eine Freiwilligkeit kennt das Arbeitszeitgesetz nicht! Zudem steht der/die ArbeitnehmerIn in einer Gehaltsabhängigkeit!

Zur 4-Tage-Woche: die gibt es schon längst! Und ist bereits im Arbeitszeitgesetz verankert!

Zu guter Letzt, die Gesundheit: Zahlreiche Studien belegen, dass überlanges Arbeiten krank macht, physisch wie psychisch.  Ab der 9. Arbeitsstunde nimmt zudem das Unfallrisiko mit jeder Stunde zu.

Deswegen rufen wir euch dazu auf am Samstag 30. Juni 2018 zur Großdemo am Westbahnhof zu kommen. Wir, Jugend am Werk, treffen uns ab 13:30 Ecke Mariahilfer Straße/Kaiserstraße. Demostart ist um 14:00.

Nehmt gerne Freunde, Familie und Bekannte mit.

Ich hoffe, wir sehen uns am Samstag.

Liebe Grüße Angelika