Großdemo am 30. Juni gegen den 12-Stunden-Tag – Es geht uns alle an!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir rufen euch auf, mit uns gemeinsam gegen die geplanten Verschlechterungen im Arbeitszeitgesetz zu demonstrieren. Auch wenn bei uns schon in großen Bereichen der 12-Stunden-Tag Realität ist, gibt es viele Gründe dagegen aufzutreten.

Das Gesetzesvorhaben – Änderung des Arbeitszeitgesetzes – der ÖVP-FPÖ wurde am 15. Juni 2018 als Initiativantrag eingebracht, das bereits am 5. Juli ohne normale öffentliche Begutachtungsphase durchgewunken werden soll. Das sind gerade mal 3 Wochen! Zudem wurde der Antrag in den Wirtschaftsausschuss!, nicht im Sozialausschuss, eingebracht.

Die geplanten Änderungen können all jene ArbeitnehmerInnen in Gleitzeit-vereinbarungen besonders hart treffen. Bisher war es erlaubt bis zu 10 Stunden zu arbeiten, danach waren die Stunden zuschlagspflichtig. Nun soll zuschlagsfrei bis zu 12 Stunden gearbeitet werden können. Die Regierung spricht jetzt von Freiwilligkeit, jede/r ArbeitnehmerIn kann in der Theorie die 11 und 12 Stunde ablehnen. Wie das dann in der Praxis gehandhabt werden wird, kann sich sicher jede/r ausmalen… Eine Freiwilligkeit kennt das Arbeitszeitgesetz nicht! Zudem steht der/die ArbeitnehmerIn in einer Gehaltsabhängigkeit!

Zur 4-Tage-Woche: die gibt es schon längst! Und ist bereits im Arbeitszeitgesetz verankert!

Zu guter Letzt, die Gesundheit: Zahlreiche Studien belegen, dass überlanges Arbeiten krank macht, physisch wie psychisch.  Ab der 9. Arbeitsstunde nimmt zudem das Unfallrisiko mit jeder Stunde zu.

Deswegen rufen wir euch dazu auf am Samstag 30. Juni 2018 zur Großdemo am Westbahnhof zu kommen. Wir, Jugend am Werk, treffen uns ab 13:30 Ecke Mariahilfer Straße/Kaiserstraße. Demostart ist um 14:00.

Nehmt gerne Freunde, Familie und Bekannte mit.

Ich hoffe, wir sehen uns am Samstag.

Liebe Grüße Angelika

NEIN zum 12-Stundentag

Liebe Kolleg_innen,

die Bundesregierung hat neue verschlechternde Regelungen zur Arbeitszeit angekündigt. Wenn sie umgesetzt werden, wird das die Arbeitnehmer_innen viel kosten: Freizeit, Geld und Gesundheit.

Dagegen müssen wir uns wehren! Kommt zur geplanten Großdemo am 30. Juni 2018 und nehmt Freunde, Familie, Bekannte mit!

Wir sehen uns dort.

Liebe Grüße Euer Betriebsrat

Pendlerpauschale

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag seit 1.1.2016 mit 400 Euro abgegolten, der mit der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und ab 2013 auch einen “Pendlereuro” geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.

Pendlerrechner

Ab 2014 ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend, ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben, und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich.

Drittelregelung

Auch Teilzeitbeschäftigte, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, können ab vier Arbeitstagen pro Monat das große oder das kleine Pendlerpauschale geltend machen:

  • Für das volle Pendlerpauschale müssen die Voraussetzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.
  • Zwei Drittel können Sie ab 2013 absetzen, wenn Sie diese Voraussetzungen zwischen acht und zehn Tagen in einem Kalendermonat erfüllen.
  • Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an vier, höchstens an sieben Tagen des Monats erfüllt sind.

So kommen Sie zu Ihrem Pendler-pauschale

Mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beantragen Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.

Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33. Dann können das Pendlerpauschale und das Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Wenn das Pauschale noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, machen Sie das Pendlerpauschale im Rahmen der Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend!

Textauszug AK Wien